Polizeiticker

Auszug aus Bussenkatalog - Fahren unter Alkoholeinfluss

Das riskiert man, wenn man in der Schweiz alkoholisiert Auto fährt. (Bildquelle: Polizei )

Die Weihnachtszeit naht in grossen Schritten und bekanntlich wird in dieser Zeit vermehrt etwas mehr über den Durst konsumiert. Die besinnliche Zeit bringt für Autofahrende aber auch grössere Gefahren mit sich. Nebst Schnee, Eis und Glätte ist der Alkoholkonsum leider auch ein Thema.

Wer in der Schweiz mit einem Atem- oder Blutalkoholwert von 0,25mg/l bzw. 0,50 Promille oder mehr ein Motorfahrzeug fährt oder ein Sport- oder Freizeitschiff (wie Ruderboot, Pedalo, etc.) lenkt, muss mit rechtlichen Folgen rechnen.

Wer gegen die Strassenverkehrs- oder Schifffahrtsgesetzgebung verstösst, muss mit folgenden Verfahren rechnen. Prinzipiell sind sie unabhängig von einander:

Berufschauffeure, Neulenkende, Fahrschüler und –schülerinnen, Fahrlehrer und –lehrerinnen sowie Begleitpersonen von Lernfahrten dürfen nicht unter Alkoholeinfluss (≥ 0,05 mg/l bzw. 0,10 Promille) stehen.

Strafen und Ausweisentzug

Das Gesetz kennt drei Schweregrade bei Fahren in angetrunkenem Zustand:

Zusätzlich sind die Untersuchungs- und Verfahrenskosten zu übernehmen.