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Basel-Landschaft - Die Corona-Pandemie prägte das 2020

15'474 Fälle wurden 2020 erledigt. (Bildquelle: Polizei Basel-Landschaft)

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft weist für das Geschäftsjahr 2020 rückläufige Falleingangszahlen aus. Auch die Erledigungen mittels Strafbefehlen waren im Berichtsjahr rückläufig. Beide Effekte lassen sich mit dem pandemiebedingten Rückgang bei der Mobilität der Bevölkerung und der erheblich eingeschränkten Fallbearbeitung erklären. Die Erledigungszahlen im Bereich der Anklagen blieben praktisch stabil. Auch im Jahr 2020 erreichte die Staatsanwaltschaft alle Leistungsaufträge. Im April 2020 nahm die Fachstelle Cybercrime ihren operativen Betrieb auf.

Das Berichtsjahr 2020 stand auch bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft weitgehend im Zeichen von Corona. So gingen 2020 – wie bereits in den Jahren 2018 und 2019 – weniger Fälle bei der Staatsanwaltschaft ein (- 2'975 Fälle). Der Rückgang beläuft sich auf 9.6 Prozent und betrifft ausschliesslich den Bereich der Hauptabteilung Strafbefehle, in welcher unter anderem die Verkehrsdelikte inklusive Geschwindigkeitsüberschreitungen bearbeitet werden. Mit Blick auf die erheblichen Mobilitätseinschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie kann dieser Effekt vollumfänglich erklärt werden. Er wirkte sich sowohl im Bereich der Übertretungen (- 2'496 Fälle) als auch bei den Vergehen/Verbrechen aus (- 479 Fälle).

Die pandemische Lage beeinflusste auch die Fallerledigungszahlen: Die erheblichen Einschränkungen während des Lockdowns im Frühling 2020 und in den letzten Monaten des Berichtsjahres bewirkten, dass zahlreiche Untersuchungshandlungen (z.B. nicht dringende Einvernahmen und Hausdurchsuchungen, Rechtshilfeersuchen etc.) nicht durchgeführt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden mussten. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 22'325 Fälle erledigt, was im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um 2'643 Fälle entspricht.

Mit Strafbefehlen wurden insgesamt 15'474 Fälle erledigt, woraus sich im Vergleich zum Jahr 2019 ein Rückgang um 3'070 Fälle ergibt. Dieser Rückgang entfällt hauptsächlich auf den Bereich der Übertretungen (- 2'140 Fälle), die Vergehens- und Verbrechensfälle waren mit einem Rückgang von 930 Fällen betroffen. Im Bereich der Anklagen blieb die Situation dagegen stabil: So wurde im Berichtsjahr gegen 217 Personen Anklage erhoben (ohne Anklagen nach Einsprachen gegen Strafbefehle und Zusatzanklagen), was im Vergleich zum Vorjahr (213 Anklagen) einer minimalen Steigerung um vier Anklagen gegen beschuldigte Personen entspricht. Weitere 4'008 Fälle wurden mit Einstellungen (+ 632 Fälle) sowie 1'171 Fälle mit Nichtanhandnahmen (- 35 Fälle) erledigt.

Angela Weirich, Erste Staatsanwältin, zieht in Anbetracht der erheblichen operativen Einschränkungen denn auch eine positive Jahresbilanz: «Zwar konnten die lagebedingten Rückstände in der Fallbearbeitung nach dem Lockdown nicht ganz aufgeholt werden, doch wurden gleichwohl ausreichend viele Fälle erledigt. In Kombination mit den zurückgegangenen Falleingangszahlen konnte die Pendenzenlast der Staatsanwaltschaft dadurch weiter reduziert werden». Die Anzahl der per Ende 2020 hängigen Fälle (8'032 Fälle) sank damit leicht auf ein Mehrjahrestief (Ende 2019: 8'786 Fälle; Ende 2018: 11'181 Fälle; Ende 2017: 13'277 Fälle).

Leistungsaufträge trotz Corona erfüllt

Die Leistungsaufträge zur Einhaltung des Beschleunigungsgebots an die Staatsanwaltschaft, wonach 60 Prozent (Vergehen/Verbrechen) respektive 80 Prozent (Übertretungen) der Strafverfahren mit bekannter Täterschaft innerhalb von zwölf Monaten erledigt sein müssen, wurden auch im Jahr 2020 erfüllt. So wurden 69.2 Prozent (2019: 73.5 Prozent) der Vergehens- und Verbrechensfälle und 94.8 Prozent (2019: 94.7 Prozent) der Übertretungsfälle innerhalb eines Jahres erledigt.

Die Fachstelle Cybercrime hat die operative Arbeit aufgenommen

Auf den 1. April 2020 konnte die Fachstelle Cybercrime der Staatsanwaltschaft ihren Betrieb aufnehmen. Dabei lagen die Schwerpunkte – neben der operativen Verfahrensbearbeitung – im Wesentlichen bei den für den Praxisbetrieb notwendigen Aufbauarbeiten, bei der Einarbeitung und Vertiefung der beiden Mitarbeitenden in die Materie der Cyber-Kriminalität und beim Aufbau des fachlichen Know-hows. Auch in diesem Bereich verlangsamte und behinderte die pandemische Lage die Aktivitäten der Fachstelle Cybercrime in vielfältiger Hinsicht.

Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie dankt die Erste Staatsanwältin den Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft für die im Geschäftsjahr 2020 geleistete Arbeit. Dank ihnen konnte der Kernauftrag trotz aller Einschränkungen weiterhin erfüllt werden