Polizeiticker

Buchs und Sevelen SG – Lenker mit vereisten Scheiben gestoppt

Vereiste Frontscheiben und die vorderen Seitenscheiben müssen freigekratzt werden. (Bildquelle: Kantonspolizei Sankt Gallen)

Heute, 19. November 2025, stoppte die Kantonspolizei St. Gallen in Buchs und Sevelen mehrere Autos mit vereisten Scheiben. Ein Lenker war zudem ohne gültigen Ausweis unterwegs. Alle Betroffenen wurden verzeigt.

Am Mittwoch, 19. November 2025, stoppte die Kantonspolizei St. Gallen in Buchs und Sevelen mehrere Autos mit vereisten Scheiben; ein Lenker war zudem ohne gültigen Schweizer Führerausweis unterwegs.

Die Autofahrer wurden angezeigt. (Bildquelle: Kantonspolizei Sankt Gallen)

Alle Betroffenen werden angezeigt, die Weiterfahrt wurde erst nach der Scheibenreinigung gestattet. Die Autofahrer durften ihre Fahrt nach der Scheibenreinigung fortsetzen.

Nach der Scheibenreinigung durften die Automobilisten weiterfahren. (Bildquelle: Kantonspolizei Sankt Gallen)

Die Polizei weist darauf hin, dass vor der Fahrt zumindest die vereiste Front- und die vorderen Seitenscheiben freigekratzt sein müssen. Auf das Enteisen der hinteren Seiten- sowie der Heckscheibe kann verzichtet werden, wenn zwei Aussenspiegel vorhanden sind, die nicht beschlagen oder vereist sind und damit die Sicht nach hinten ermöglichen.

Mehr dazu finden Sie im Ratgeber Strassenverkehr im Winter.

Quelle der Polizeinachricht: Kapo SG