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Coronavirus – Bundesrat hält die Schutzmassnahmen aufrecht und ruft zum Impfen auf

Symbolbild (Bildquelle: Foto: iStock)

An seiner Sitzung vom 11. August 2021 hat der Bundesrat beschlossen, die geltenden Massnahmen aufrechtzuerhalten. Diese dienen künftig dem Schutz der Spitalstrukturen und nicht mehr der nicht geimpften Bevölkerung. Die Rückkehr zur Normalität ist abhängig von einer massiven Erhöhung der Anzahl Personen, die sich impfen lassen. Die aktuelle Teststrategie als Pfeiler der Pandemiebekämpfung muss weiterverfolgt werden. Ab 1. Oktober 2021 wird das Testen von Personen ohne Symptome nicht mehr kostenlos sein. Der Bundesrat schickt diese Anpassungen in die Vernehmlassung und trifft seinen Entscheid am 25. August 2021.

Aktuell ist fast die Hälfte der Schweizer Bevölkerung vollständig geimpft. Seit dem 11. Juli 2021 steigt die Kurve der Erstimpfungen allerdings kaum noch, während die Kantone über genügend Impfkapazitäten verfügen. Der Bundesrat geht davon aus, dass alle impfwilligen Personen geimpft sind. Gemäss seinem Drei-Phasen-Modell (Schutz, Stabilisierung, Normalisierung) hat er deshalb beschlossen, die Normalisierungsphase einzuleiten, die vorgesehen ist, wenn alle impfwilligen Personen geimpft sind.

Aufgrund der unsicheren epidemiologischen Lage (negative Dynamik, Ferienrückkehrer, Deltavariante) und weil eine Überbelastung der Spitalstrukturen nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Bundesrat beschlossen, das begrenzte und gut akzeptierte Massnahmendispositiv aufrechtzuerhalten (beispielsweise Masken in Innenräumen und im öffentlichen Verkehr, Zertifikate für Grossanlässe und Clubs). Er wird die Lage an seiner Sitzung vom 1. September 2021 neu beurteilen und allenfalls die Massnahmen anpassen, wenn die Auswirkungen der Ferienrückkehr besser erkennbar sind.

Für den Bundesrat hat neu der Schutz der Spitalstrukturen und nicht mehr der Schutz der nicht geimpften Bevölkerung Vorrang. Er wird nur bei einer drohenden Überbelastung der Spitäler neue Massnahmen ergreifen. In dieser Phase der Pandemiebekämpfung ist im Gegensatz zu den zwei vorausgegangenen Phasen ein strenges Massnahmendispositiv nicht mehr verhältnismässig, da dies die geimpften und genesenen Personen in ihren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aktivitäten zu stark einschränken würde. Das bedeutet auch, dass neue Massnahmen die Spitalstrukturen wahrscheinlich weniger rasch und weniger deutlich entlasten werden. Der Bundesrat weist die Kantone darauf hin, dass sie gemäss Epidemiengesetz verpflichtet sind, bei einer regionalen Zunahme der Infektionen und der Überbelastung ihrer Spitalkapazitäten Massnahmen zu ergreifen.

(Symbolbild) (Bildquelle: Berufsrettung Wien)

Appell an die Eigenverantwortung

In dieser neuen Phase setzt der Bundesrat stärker auf Eigenverantwortung. Da alle Menschen in der Schweiz über kurz oder lang mit Covid-19 konfrontiert werden, geht der Bundesrat davon aus, dass eine Zunahme der Infektionen, der Hospitalisierungen und der Todesfälle nicht zu vermeiden ist. Für die Bevölkerung bleibt die Impfung das wirksamste Mittel, um sich gegen eine Covid-19-Infektion und schwere Komplikationen zu schützen. Der Bundesrat ruft die Personen, die noch nicht geimpft sind, auf, sich möglichst schnell impfen zu lassen. Die Kantone müssen daher sicherstellen, dass sich die Bevölkerung weiterhin niederschwellig impfen lassen kann. Der Bund wird am 16. August 2021 eine neue Informationskampagne starten.

Anpassung der Teststrategie

Das Testen bleibt weiterhin eine wichtige Massnahme, um die Pandemie zu kontrollieren, Übertragungsketten zu unterbrechen und eine Überbelastung der Spitalstrukturen zu verhindern. Dank den Tests können Infektionen frühzeitig erkannt, gezielt und lokal Massnahmen ergriffen und allgemeine, einschränkendere Massnahmen vermieden werden.

Die aktuelle Teststrategie des Bundes beruht auf dem repetitiven Testen in Schulen und Betrieben sowie auf präventiven Tests. Seit dem Frühling 2021 übernimmt der Bund die Kosten aller Tests. Die repetitiven Tests in den Schulen, Betrieben und Einrichtungen des Gesundheitswesens werden weiterhin vom Bund finanziert. Der Bundesrat ruft die Kantone dazu auf, in den Schulen repetitive Tests durchzuführen und so zum Schutz der Kinder beizutragen. Er fordert sie zudem auf, das nicht geimpfte Personal der Alters- und Pflegeeinrichtungen zu repetitiven Tests zu verpflichten, um die besonders gefährdeten Personen zu schützen.

Der Bundesrat schlägt hingegen vor, dass ab 1. Oktober 2021 weder Tests für Personen ohne Symptome (Test aus persönlichen Gründen) noch die fünf Selbsttests pro Monat für nicht geimpfte und genesene Personen nicht mehr zu finanzieren, mit Ausnahme der Tests für Kinder bis 12 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können: Nicht geimpfte und nicht genesene Personen, die an einem zertifikatspflichtigen Anlass teilnehmen wollen, müssen ab 1. Oktober 2021 den Test selber bezahlen oder sich inzwischen impfen lassen.

Der Bundesrat schlägt ebenfalls vor, dass auch Personen ohne Symptome auf eigene Kosten einzeln an Speichel-PCR-Pooltests, beispielsweise in einer Apotheke, teilnehmen können und so Zugang zu einer zuverlässigeren Diagnostik und günstigeren Tests haben. Bei einem negativen Test erhält die Person ein Zertifikat. Der Bundesrat schickt die Anpassungen zur Vernehmlassung in die Kantone und in die parlamentarischen Kommissionen und trifft seinen Entscheid am 25. August 2021.

Erhöhte Impfpauschale für Arztpraxen wird verlängert

Die bis Ende Juni befristete Erhöhung der Pauschale für Arztpraxen pro Impfung von 24.50 Franken wird bis zum 30. September 2021 verlängert. Der Bundesrat hat die von den Tarifpartnern ausgehandelte Anpassung des Tarifvertrags zur Vergütung der Covid-19-Impfung an seiner Sitzung genehmigt.

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