Covid-19 - Impfung für Kinder wird empfohlen und ist ab Anfang Januar erhältlich
14.12.2021 | 14:05
Das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen EKIF empfehlen die Covid-19-Impfung mit zwei Dosen auch für fünf- bis elfjährige Kinder. Die Eltern oder Erziehungsberechtigte können ihr Kind auf Wunsch nach einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung impfen lassen, sobald die Impfung zur Verfügung steht. Die Empfehlung beruht auf der Zulassung des mRNA-Impfstoffs Comirnaty® von Pfizer/BioNTech durch Swissmedic für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren.
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Die Empfehlung der EKIF und des BAG gilt besonders für Kinder dieser Altersgruppe, die wegen einer chronischen Erkrankung bereits gesundheitlich stark belastet sind. Prioritär empfohlen ist die Impfung für Kinder mit engem Kontakt zu besonders gefährdeten Erwachsenen im selben Haushalt, wenn sich letztere beispielsweise wegen einer Immunschwäche nicht mit der Impfung schützen können.
Die Impfempfehlung gilt schliesslich besonders auch für von Covid-19 genesene Kinder dieser Altersgruppe, die selbst besonders belastet sind oder eng mit besonders gefährdeten, immungeschwächten – und deswegen nicht mit einer Impfung geschützten – Personen in Kontakt sind. Für diese Kinder genügt eine Impfstoffdosis.
Allen anderen genesenen Kindern wird aktuell keine Impfung empfohlen.
Kinder können ab Januar geimpft werden Für die Impfung von fünf- bis elfjährigen Kindern kommt ausschliesslich die spezielle Formulierung für Kinder von Comirnaty® zur Anwendung, wie sie am 10.12.2021 von Swissmedic zugelassen worden ist. Wie üblich liefert Pfizer diese Impfdosen drei bis vier Wochen nach der Zulassung. Die Comirnaty-Impfstoffe für Kinder stehen somit in der Schweiz ab Anfang Januar 2022 zur Verfügung.
Die Impfung für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren ist kostenlos. Die Finanzierung und Abrechnung der Kinderimpfungen erfolgt in gleicher Weise wie die Impfungen bei Erwachsenen. Die Schweiz hat genügend Impfstoffe bestellt, um Kindern in diesem Alter eine Impfung zu ermöglichen.
Die Kantone entscheiden und kommunizieren, ab wann und wo Eltern ihre Kinder für die Impfung anmelden können.
Quelle: BAG