Polizeiticker

Der Schweizer Bussen- und Strafenkatalog für Fahren unter Alkoholeinfluss

Alkoholmessgerät bei Polizeikontrollen. (Symbolbild) (Bildquelle: polizei)

In der Schweiz dürfen Sie ab 0,5 Promille nicht mehr Auto fahren. Wenn Sie angetrunken fahren, wird es schnell teuer. In den meisten Fällen müssen Sie Verfahrenskosten sowie Gebühren für Behördenarbeit und Auswertungen bezahlen.

Wer in der Schweiz mit einem Atem- oder Blutalkoholwert von 0,25mg/l bzw. 0,50 Promille oder mehr ein Motorfahrzeug fährt oder ein Sport- oder Freizeitschiff (wie Ruderboot, Pedalo, etc.) lenkt, muss mit rechtlichen Folgen rechnen.

Wer gegen die Strassenverkehrs- oder Schifffahrtsgesetzgebung verstösst, muss mit folgenden Verfahren rechnen. Prinzipiell sind sie unabhängig von einander:

Berufschauffeure, Neulenkende, Fahrschüler und –schülerinnen, Fahrlehrer und –lehrerinnen sowie Begleitpersonen von Lernfahrten dürfen nicht unter Alkoholeinfluss (≥ 0,05 mg/l bzw. 0,10 Promille) stehen.

Strafen und Ausweisentzug

Das Gesetz kennt drei Schweregrade bei Fahren in angetrunkenem Zustand:

Zusätzlich sind die Untersuchungs- und Verfahrenskosten zu übernehmen.