Glarner Regierung möchte schnellere Lockerungsschritte
18.06.2021 | 14:05
Der Regierungsrat befürwortet die grundsätzliche Stossrichtung des Bundesrates beim fünften Öffnungsschritt im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Er spricht sich für eine raschere Umsetzung aus und spricht sich für weniger Restriktionen aus.
Die epidemiologische Entwicklung und der Impffortschritt im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigen die Notwendigkeit eines weiteren Öffnungsschritts. Der Regierungsrat des Kantons Glarus spricht sich dafür aus, damit nicht bis Ende Juni zuzuwarten. Es muss berücksichtigt werden, dass in den kommenden Wochen alle impfwilligen Personen geimpft sein sollen. Ziel war und ist es, die schweren Verläufe und die Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Unter diesem Gesichtspunkt ist es nicht zulässig, weiterhin Massnahmen aufrecht zu erhalten, die die persönlichen Rechte einschränken.
Angesichts der geplanten Erleichterungen für Betriebe und Einrichtungen, welche das Covid-19-Zertifikat einsetzen möchten, erwartet der Regierungsrat, dass neben PCR- und Antigen-Schnelltests auch Selbsttests unter Aufsicht zugelassen werden. Damit könnten noch mehr Menschen von den Erleichterungen profitieren, ohne dass sie jeweils vorgängig einen Test bei einem Leistungserbringer oder in einem Testzentrum organisieren müssen. Dies ermöglicht ein spontanes soziales Teilnehmen für die betroffenen Menschen.
Einverstanden ist der Regierungsrat auch damit, dass die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlichen Einrichtungen und Betrieben aufgehoben wird sowie mit den vorgeschlagenen Regelungen im Detailhandel und der Gastronomie. Angesichts des geringen Ansteckungsrisikos im Freien und der zunehmenden Durchimpfung stellt sich jedoch generell die Frage, ob die Anordnung von Quarantänemassnahmen aufgrund von engen Kontakten im Freien noch verhältnismässig ist.
Wo der Kanton Glarus ausserdem weitergehende Massnahmen fordert:
Öffnung von Diskotheken und Tanzlokalen
Es stellt sich die Frage, wieso in Diskotheken und Tanzlokalen die Kontaktdaten weiterhin erhoben werden müssen, in Restaurants mit Covid-Zertifikat jedoch nicht.
Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat
In Aussenbereichen sind die Maskentragpflicht und die Pflicht zur Konsumation nur am Sitzplatz unverhältnismässig und gänzlich aufzuheben.
Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat
Wenn ausschliesslich geimpfte/genesene/getestete Personen anwesend sind, lässt sich auch in Innebereichen die Maskentragpflicht und die Pflicht zur Konsumation nur am Sitzplatz nicht mehr rechtfertigen. Beides ist aufzuheben.
Private Veranstaltungen
Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb kommerzielle Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen zulässig sind, im privaten Bereich aber nach wie vor nur 30 bzw. 50 Personen teilnehmen dürfen. Die Grenze für private Veranstaltungen ist aufzuheben.
Sport- und Kulturaktivitäten
Die Maskenpflicht im Freien – insbesondere bei Sportaktivitäten – ist unverhältnismässig.
In Innenräumen
Die Vorgaben mit Formeln und Quadratmetervorgaben sind zu kompliziert und erschweren insbesondere Vereinsaktivitäten massiv. Das Erheben von Kontaktdaten genügt als einzige Vorgabe; alle anderen sind aufzuheben, um nachhaltigen Schaden im gesellschaftlichen Zusammenleben vorzubeugen.
Aufhebung der generellen Maskenpflicht am Arbeitsplatz Die generelle Pflicht zum Tragen einer Maske ist an Arbeitsplätzen, an denen die Abstandsregeln eingehalten werden können, möglichst schnell aufzuheben. Die Maskentragpflicht ist an heissen Sommertagen mit den Gesundheitsschutzbestimmungen nicht vereinbar.
Vergütung Covid-19-Testzertifikat
Auch bei repetitiven Testungen in Betrieben soll die Ausstellung des Covid-19-Zertifikats vom Bund vergütet werden. Dies wäre ein Anreiz für die Durchführung solcher repetitiven Tests (neben der Erleichterung bei der Home-Office-Pflicht). Ausserdem dürfte der Bund davon auch finanziell profitieren, da ansonsten die betroffenen Mitarbeitenden einen zusätzlichen Antigen-Schnelltest auf Kosten des Bundes durchführen lassen müssen.
Für Personen mit gültigem Covid-19-Zertifikat sollten bei anhaltend tiefen Spitaleintritten keine Einschränkungen mehr gelten. Davon abweichende Bestimmungen müssen so einfach wie möglich gehalten werden. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bestimmungen - aufgeteilt nach innen/aussen, mit/ohne Zertifikat, mit/ohne Flächenbeschränkungen usw. - dürften die Akteure im Vollzug vor grosse Herausforderungen stellen.