Polizeiticker

Glattbrugg ZH - Seniorin verliert rund 100.000 Franken nach Schockanruf

Symboldbild (Bildquelle: Polizei)

Eine 76-jährige Frau hat am Dienstagnachmittag (27.06.2023) in Glattbrugg Betrügern rund einhunderttausend Franken übergeben.

Gegen 17 Uhr meldete sich eine Frau bei der Kantonspolizei Zürich und teilte mit, dass sie einen Anruf ihrer Mutter erhalten habe, die dachte das ein Unfall geschehen war und infolge rund einhunderttausend Franken an einen Unbekannten übergeben habe.

Polizeiliche Abklärungen ergaben, dass die 76-jährige Frau einen Schockanruf von Telefonbetrügern erhalten hatte. Beim Schockanruf wurde ihr glaubhaft dargelegt, dass ihre Tochter einen tödlichen Unfall verursacht habe und deshalb festgenommen worden sei. Durch die Bezahlung einer Kaution könne die Tochter freigelassen werden.

Die Betrüger leiteten die Seniorin an, das Geld an einen Mann zu übergeben. Da sich die Frau in einem psychischen Ausnahmezustand befand befolgte sie alle Anweisungen und übergab dem Unbekannten gegen 16 Uhr rund einhunderttausend Franken.

Auch andernorts sind Schockanrufer aktiv unterwegs. So ertrogen sie in der Woche zuvor in Kilchberg sowie in Küsnacht über einhunderttausend Franken beziehungsweise mehrere zehntausend Franken von Seniorinnen.

Präventionstipps

Beim Schockanruf geben sich die Telefonbetrüger als Polizisten, Spitalpersonal, Staatsanwälte oder andere Personen aus und teilen mit, dass der Sohn oder die Tochter einen Unfallverursacht hat oder schwer verletzt wurde und in diesem Zusammenhang für eine Kaution oder eine Operation dringend Geld oder Wertsachen übergeben werden muss. Dabei soll man mit niemandem darüber sprechen, da das betroffenen Familienmitglied Diskretion verlangt habe. Mit diesem Vorgehen versuchen die Betrüger zu verhindern, dass ihre Opfer die angeblich betroffenen Kinder oder andere Vertrauenspersonen anrufen.

Die Polizei empfiehlt:

• kein Geld oder Wertsachen an fremde Personen zu übergeben;

• bei Anrufen, die einem unter Druck setzen, aufzulegen und eine Vertrauensperson anzurufen;

• das betroffene Familienmitglied selber anzurufen;

• die Macht der Situation sowie den enormen Druck, den Betrüger erzeugen, nicht zu unterschätzen.

Quelle der Polizeimeldung: Kapo ZH