Kanton Aargau - Kontrolle von Arztpraxen mit Medikamentenabgabe
27.10.2023 | 09:06
Im Oktober 2021 führte der Kantonsapotheker Dienst die Inspektionstätigkeit in den Privatapotheken von Ärzten ein und seither werden sämtliche Arztpraxen mit Berechtigung zur Selbstdispensation kontrolliert. Die Inspektionen sollen in regelmässigen Abständen weitergeführt werden.
Im Kanton Aargau verfügen 4 Ärztinnen und 14 Ärzte über eine Detailhandelsbewilligung zur Abgabe von Arzneimitteln. Heilmittelbetriebe sind gemäss Heilmittel- und Betäubungsmittelverordnung (HBV) verpflichtet, jederzeit die Patienten- und Heilmittelsicherheit sowie die Qualität der Heilmittel zu gewährleisten. Gemäss § 26 HBV finden unter der Leitung des Kantonsapothekers regelmässig Inspektionen in solchen Betrieben statt. Die letzte Basisinspektion des Inspektionszyklus' 2021 bis 2023 erfolgte im März dieses Jahres. Bei den Inspektionen wurden keine gravierenden Mängel festgestellt. Bis Ende 2023 werden auch die erforderlichen Nachinspektionen in sieben Arztpraxen durchgeführt sein. Der nächste Inspektionszyklus startet im Januar 2024, sodass jede Privatapotheke mindestens alle fünf Jahre kontrolliert wird.
Bei den Inspektionen prüft der Kantonsapotheker und sein Team jeweils folgende Aspekte:
- Qualitätssicherungssysteme (Prozessbeschriebe etc.)
- Umgang mit den Heilmitteln (Bestellung, Eingangskontrolle, Lagerung, Abgabe)
- Dokumentationspflicht
- Wiederaufbereitung von Medizinprodukten (Sterilisation etc.)
Heilmittel-Abgabe
Wer Heilmittel abgibt, muss gemäss Heilmittel- und Betäubungsmittelverordnung über eine Bewilligung des Kantons verfügen und regelmässig kontrolliert werden. Darunter fallen neben Apotheken und Drogerien auch jene Arztpraxen, die Medikamente abgeben dürfen. Dies ist im Kanton Aargau den Arztpraxen nur dann erlaubt, wenn die Hin- oder Rückreise zur nächsten Apotheke mit dem öffentlichen Verkehr über eine Stunde dauert.
Quelle der Meldung für Polizeiticker: Departement Gesundheit und Soziales