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Kanton Schwyz - Kantonspolizei weist auf die Regeln zur Nutzung von E-Trottis hin

Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Schwyz )

Die Kantonspolizei Schwyz möchte vor den bevorstehenden warmen Frühjahrs- und Sommerwochen auf die Regeln zur Nutzung von E-Trottis (E-Scooter) hinweisen.

Elektro-Trottinetts sind unkomplizierte und klimafreundliche Fortbewegungsmittel. Auch im Kanton Schwyz geniessen die elektrisch betriebenen Trendfahrzeuge zunehmende Beliebtheit. Die Kantonspolizei Schwyz stellt jedoch fest, dass den Nutzerinnen und Nutzern solcher Fahrzeuge die geltenden Verkehrsregeln oft nur ungenügend bekannt sind.

Im Zusammenhang mit den boomenden E-Trottis (auch E-Scooter genannt) nehmen auch damit verbundenen Negativfeststellungen zu. So werden die Fahrzeuge vermehrt auch von Kindern und Jugendlichen regelwidrig zur Bewältigung des Schulwegs benutzt. Mit Blick auf die bevorstehenden warmen Frühjahrs- und Sommerwochen weist die Kantonspolizei Schwyz die Bevölkerung explizit auf die geltenden Regeln hin.

Bereits wurden die Eltern der Oberstufenschülerinnen und -schüler mit einem entsprechenden Info- schreiben bedient. Zudem wird die Kantonspolizei Schwyz in den kommenden Wochen im Rahmen ih- rer Kontrolltätigkeit ihr Augenmerk vermehrt auch auf die Elektro-Trottinetts im Strassenverkehr richten. E-Trottis werden gemäss Strassenverkehrsrecht den Leicht-Motorfahrrädern zugeordnet. Sie fallen somit in die gleiche Fahrzeugkategorie wie die langsamen E-Bikes.

Folgende Regeln gilt es zu beachten:

Quelle der Polizeimeldung: Kapo SZ