Polizeiticker Schwyz

Kanton Schwyz - Kantonspolizei weist auf die Regeln zur Nutzung von E-Trottis hin

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Schwyz )

Die Kantonspolizei Schwyz möchte vor den bevorstehenden warmen Frühjahrs- und Sommerwochen auf die Regeln zur Nutzung von E-Trottis (E-Scooter) hinweisen.

Elektro-Trottinetts sind unkomplizierte und klimafreundliche Fortbewegungsmittel. Auch im Kanton Schwyz geniessen die elektrisch betriebenen Trendfahrzeuge zunehmende Beliebtheit. Die Kantonspolizei Schwyz stellt jedoch fest, dass den Nutzerinnen und Nutzern solcher Fahrzeuge die geltenden Verkehrsregeln oft nur ungenügend bekannt sind.

Im Zusammenhang mit den boomenden E-Trottis (auch E-Scooter genannt) nehmen auch damit verbundenen Negativfeststellungen zu. So werden die Fahrzeuge vermehrt auch von Kindern und Jugendlichen regelwidrig zur Bewältigung des Schulwegs benutzt. Mit Blick auf die bevorstehenden warmen Frühjahrs- und Sommerwochen weist die Kantonspolizei Schwyz die Bevölkerung explizit auf die geltenden Regeln hin.

Bereits wurden die Eltern der Oberstufenschülerinnen und -schüler mit einem entsprechenden Info- schreiben bedient. Zudem wird die Kantonspolizei Schwyz in den kommenden Wochen im Rahmen ih- rer Kontrolltätigkeit ihr Augenmerk vermehrt auch auf die Elektro-Trottinetts im Strassenverkehr richten. E-Trottis werden gemäss Strassenverkehrsrecht den Leicht-Motorfahrrädern zugeordnet. Sie fallen somit in die gleiche Fahrzeugkategorie wie die langsamen E-Bikes.

Folgende Regeln gilt es zu beachten:

  • Die Motorenleistung darf maximal 0.5 kW und 20 km/h betragen.
  • Obligatorisch sind Bremsen an beiden Rädern, eine Klingel sowie Licht vorne und hinten. Das Fah-
  • ren mit Licht ist auch tagsüber obligatorisch.
  • Die Benutzung unter 14 Jahren ist verboten.
  • Fahrzeuglenkende im Alter von 14 bis 16 Jahren benötigen einen Mofa-Führerausweis (Kategorie
  • M). Danach ist kein Führerausweis mehr notwendig.
  • Das Fahren auf Radwegen und Radstreifen ist obligatorisch. Falls diese nicht vorhanden sind, ist der
  • rechte Strassenrand zu benutzen.
  • Auf Trottoirs darf nicht gefahren werden.
  • Nebst der Lenkerin/des Lenkers sind keine weiteren Personen auf dem E-Trotti erlaubt, ausser das
  • Fahrzeug ist vom Hersteller explizit anders zugelassen.
  • Aus Sicherheitsgründen empfiehlt die Polizei zusätzlich das Tragen eines Fahrradhelms.

Quelle der Polizeimeldung: Kapo SZ