Polizeiticker

Kanton Solothurn – Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben

Aufhebung Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Solothurn (Bildquelle: Kapo SO)

Im Kanton Solothurn ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 3 (erheblich) gesunken. Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat der Kommandant der Kantonspolizei Solothurn deshalb das seit dem 20. Juli 2022 gültige Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben.

Gemäss der neusten Beurteilung durch die entsprechenden Fachstellen ist die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn auf die Gefahrenstufe «erheblich» gesunken. Der Kommandant der Kantonspolizei Solothurn hat deshalb heute Freitag, 2. September 2022, das seit dem 20. Juli 2022 gültige, absolute Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet aufgehoben. Die Allgemeinverfügung vom 20. Juli 2022 ist damit widerrufen. Die Aufhebung erfolgt in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab. Der Widerruf tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Im Umgang mit Feuer ist weiterhin Vorsicht geboten
Angesichts der immer noch erheblichen Waldbrandgefahr und trotz Aufhebung des Feuer- und Feuerwerksverbots wird die Bevölkerung gebeten, im Umgang mit Feuer nach wie vor grosse Vorsicht walten zu lassen. Die zuständigen Ämter geben in diesem Zusammenhang folgende Empfehlungen ab:

Löschen der Glut

Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich via Telefon 118 die Feuerwehr alarmiert werden.

Die zuständigen Ämter bedanken sich bei der Solothurner Bevölkerung für ihr bislang vorbildliches Verhalten. Das bis heute gültige Feuer- und Feuerwerksverbot zum Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt wurde mit ganz wenigen Ausnahmen eingehalten. Zu nennenswerten Vorkommnissen ist es nicht gekommen.

Quelle: Kapo SO