Polizeiticker

Kanton St. Gallen - Unbekannte Täter schlagen Autoscheiben ein

Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei St. Gallen)

Im Kanton St. Gallen ist es zu mehreren Autoeinbrüchen gekommen. Unbekannte Täter haben an der Erlenstrasse die Scheiben von verschiedenen Fahrzeugen eingeschlagen.

Von Freitag bis Samstag (22.04.2023), zwischen 16:00 und 07:30 Uhr, haben unbekannte Täterschaften in Bad Ragaz, Goldach und St.Gallen Diebstähle aus diversen Autos begangen. In Bad Ragaz wurden an verschiedenen Örtlichkeiten die Seitenscheiben von vier Autos eingeschlagen, bei einem weiteren Auto blieb es beim Versuch. In Goldach machte sich eine Täterschaft an der Erlenstrasse an drei Autos zu schaffen. In St.Gallen an der Brandstrasse wurde die Seitenscheibe eines weiteren Autos eingeschlagen. Es wurden Gegenstände im Gesamtwert von über tausend Franken gestohlen.

In Bad Ragaz begab sich eine unbekannte Täterschaft an die Blumenrainstrasse, die Seestrasse, die Kirchgasse, die Bahnhofstrasse sowie an die Hans-Albrecht-Strasse. Bei vier Autos wurde jeweils die Seitenscheibe eingeschlagen. Bei einem fünften Auto misslang das Vorhaben und es blieb beim Versuch. Derzeit ist bekannt, dass aus den Autos in Bad Ragaz ein Portemonnaie, ein Rucksack, Bargeld und eine Sonnenbrille gestohlen wurde. Ob weitere Wertgegenstände gestohlen wurden, wird abgeklärt.

In Goldach traf eine unbekannte Täterschaft am Erlenweg auf zwei unverschlossene Autos und durchsuchte diese. Ein drittes Auto an derselben Adresse wurde von der Täterschaft auf unbekannte Art und Weise geöffnet. Der Wert der in Goldach gestohlenen Gegenstände ist geringfügig.

In St.Gallen schlug eine unbekannte Täterschaft an der Brandstrasse die Seitenscheibe eines Autos ein und stahl daraus zwei Rucksäcke samt Elektroartikel und Portemonnaie.

Alles in allem wurden in Bad Ragaz, Goldach und St.Gallen Gegenstände im Wert von über tausend Franken gestohlen. Der angerichtete Sachschaden beläuft sich auf mehrere tausend Franken.

Die Kantonspolizei St.Gallen hat Ermittlungen zu den Täterschaften aufgenommen. Sie weist darauf hin, dass Wertgegenstände nicht im Auto belassen werden sollten. Ein Auto ist kein Tresor. Im Weiteren soll das parkierte Auto immer abgeschlossen werden.

* Quelle: KaPo SG*