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Kanton Zürich – Nulltoleranz bei Belästigungen

Nulltoleranz bei Belästigungen (Bildquelle: Kantonspolizei Zürich)

Eine junge Frau sitzt im Zug und wird von einem Fremden angefasst. Sie will das nicht. Wie können Dritte in solchen Situationen reagieren? Werden Sie aktiv, wenn Sie einen Übergriff beobachten. Werden Sie laut, wenn Sie einen Übergriff erleben und holen Sie Hilfe. Mit der Erweiterung der Kampagne «Stopp Gewalt gegen Frauen» wird der Fokus auf Nulltoleranz bei Belästigung, Übergriffen und Gewalt im öffentlichen Raum gerichtet.

Belästigungen von Frauen im öffentlichen Raum gehören immer noch zur Realität. Viele der Betroffenen versuchen, sich damit zu arrangieren und Erlebtes zu verdrängen, und denken, sie müssten dies einfach erdulden. Sexuelle Belästigung kann an verschiedenen Orten auf unterschiedliche Arten passieren – in Form von unangemessenen Blicken, sexistischen Gesten oder anzüglichen Bemerkungen bis hin zu unerwünschten Berührungen. Doch niemand hat das Recht, einen andern Menschen körperlich oder verbal zu belästigen. Jede Form von Gewalt ist inakzeptabel.

Die Kantonspolizei Zürich und die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich wollen etwas dagegen tun. Zusammen mit der kantonalen Opferhilfestelle erweitern sie deshalb die Kampagne «Stopp Gewalt gegen Frauen» mit dem Thema Belästigung, Übergriffe und Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum. Mit der Kampagne sollen nicht nur betroffene Frauen angesprochen werden, sondern auch die Bevölkerung.

Ein Hinterfragen von Mustern, Rollen und Verhaltensweisen kann helfen, mögliche Taten zu verhindern und auch aufzuzeigen, wo die Grenzen des Anstands liegen. Gerade bei Belästigungen, Übergriffen oder Gewalt in der Öffentlichkeit ist Zivilcourage gefragt. Jeder und jede kann helfen. Die Kampagne zeigt zudem, dass jede Frau das Recht hat, sich zu wehren und ein klares «Stopp» zu signalisieren.

Quelle: Kapo ZH