Polizeiticker

Bergsturz im Lötschental – Kanton Wallis beschliesst Notstrasse

Zerstörte Häuser in Blatten nach dem Bergsturz (Bildquelle: VBS/DDPS, Gian Luca Weidinger)

Nach dem verheerenden Bergsturz vom 28. Mai 2025 im Lötschental, der Blatten und mehrere Weiler zerstörte, hat der Walliser Staatsrat die allgemeine Polizeiklausel aktiviert. Damit können Notmassnahmen wie der Bau einer Notstrasse, einer Ersatz-Kantonsstrasse sowie eine provisorische Seilbahn zwischen Wiler und Weissenried rasch umgesetzt werden. So soll die Erschliessung, Versorgung und der Tourismus wiederhergestellt werden.

Am Mittwoch, 28. Mai 2025, stürzte eine Masse aus Fels und Eis vom Birchgletscher und vom «Kleinen Nesthorn» ins Lötschental und begrub den grössten Teil des Dorfes Blatten sowie die weiter unterhalb gelegenen Weiler Ried, Oberried und Tännmatten unter sich.

Das verheerende Ereignis zerstörte die Kantonsstrasse NG24 zwischen Wiler und Blatten (einschliesslich Schutzgalerie) sowie die Kantonsstrasse NG702 praktisch auf ihrer gesamten Strecke. Die Zufahrt und Erschliessung der Weiler Weissenried und Eisten, aber auch der Fafleralp und weiterer Alpbetriebe wurden ebenfalls vollständig zerstört.

Um diese Verbindungen so schnell wie möglich wiederherzustellen, hat der Staatsrat beschlossen, von der allgemeinen Polizeiklausel Gebrauch zu machen. Diese Klausel erlaubt es, die notwendigen Arbeiten von einer öffentlichen Auflage und dem öffentlichen Beschaffungsrecht auszunehmen, dies in Einklang mit derInterkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen.

Sie darf angewendet werden, wenn die öffentliche Ordnung, das heisst die Sicherheit von Staat, Personen und Gütern sowie die öffentliche Gesundheit und Ruhe, von schwerem Schaden bedroht sind, der nicht anders abzuwenden ist. Im vorliegenden Fall ist die allgemeine Polizeiklausel durch die Dringlichkeit der Wiederherstellung der Strassenzufahrten gerechtfertigt, die insbesondere für die Räumungsarbeiten und den Transport der Baumaschinen unerlässlich sind.

Zudem ist die Wiederherstellung der Verbindungen unbedingt erforderlich für die Wiederinbetriebnahme der vier vom Bergsturz verschonten Wasserkraftwerke, deren Leitungen ersetzt werden müssen, damit die Bevölkerung zurückkehren und der Tourismus wieder anlaufen kann, und dass damit schliesslich die Landwirtschaft in Gang gehalten und der Zugang zu den Alpbetrieben gewährleistet werden kann.

Die Durchführung eines ordentlichen Genehmigungsverfahrens mit öffentlicher Auflage würde mehrere Monate oder sogar Jahre in Anspruch nehmen, was angesichts der Notlage eine ernsthafte Bedrohung und Störung der öffentlichen Ordnung darstellen würde.

Aus diesem Grund werden die folgenden Arbeiten, Gutachten oder Studien zu Werken von öffentlichem Interesse erklärt und in Anwendung der allgemeinen Polizeiklausel genehmigt:

Quelle der Nachricht: Kanton Wallis