Nichtanhandnahmeverfügung in Sachen Universitäts-Kinderspital beider Basel
04.07.2022 | 13:05
Am 10. März 2021 erstatteten die Vorsteher des Gesundheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt sowie der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft Strafanzeige gegen namentlich nicht genannte Verantwortliche des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (in der Folge: UKBB).
Gemäss der Anzeige war es im Sommer 2020 zu Informationen darüber gekommen, dass die den Krankenkassen in Rechnung gestellten ambulanten Behandlungsleistungen teilweise nicht mit der Leistungserfassung der Ärztinnen im Leistungserfassungssystem übereinstimmten und es angeblich zu einer inkorrekten Abrechnung eines speziellen Röntgenverfahrens (EOS-Imaging) gekommen sei. Daraufhin wurde PWC mit einer Spezial-TARMED-Leistungserfassungsprüfung beim UKBB für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. August 2020 beauftragt. Die Spezialprüfung ergab im Wesentlichen, dass aus Sicht PWC die von den Verantwortlichen des UKBB gewählten technischen Massnahmen zur Sicherung der Erträge "kritisch zu würdigen" sind.
Die umfangreichen Ermittlungshandlungen der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt förderten indes keine strafbaren Handlungen zu Tage. Daher erliess die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt im Oktober 2021 eine Nichtanhandnahmeverfügung. Dagegen erfolgte Beschwerde ans Appellationsgericht Basel-Stadt, welche in der Folge jedoch zurückgezogen wurde, womit die Nichtanhandnahmeverfügung in Rechtskraft erwuchs.
Quelle: Kapo BS