Parkieren in der Schweiz - Das gilt es zu beachten Teil 1
25.12.2023 | 11:26
Nicht korrektes Verhalten im Strassenverkehr kann schnell teuer werden. Was kostet es, wenn man in der Schweiz beispielsweise die Parkzeit überschreitet oder seine Parkscheibe nicht korrekt anbringt?
Überschreiten der zulässigen Parkzeit (Art. 48 Abs. 3 SSV)
a. bis 2 Stunden 40 CHF
b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60 CHF
c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100 CHF
Nicht oder nicht gut sichtbares Anbringen
der Parkscheibe am Fahrzeug (Art. 48a Abs. 4 SSV) 40 CHF
des Parkzettels am Fahrzeug (Art. 48b Abs. 2 SSV) 40 CHF
der «Parkkarte für behinderte Personen» am Fahrzeug (Art. 20a Abs. 4 VRV, Art. 65 Abs. 5 SSV) 40 CHF
Parkieren auf einem Parkverbotsfeld (Art. 79a Abs. 1 SSV)
a.bis 2 Stunden 40 CHF
b. während mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60 CHF
c. während mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100 CHF
Parkieren in einer Fussgängerzone an nicht dafür gekennzeichneten Stellen (Art. 22c Abs. 2 SSV)
a. bis 2 Stunden 40 CHF
b. während mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60 CHF
c. während mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100 CHF
Quelle der Nachricht: fedlex.admin