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Parkieren in der Schweiz - Das gilt es zu beachten Teil 1

Parkieren in der Schweiz (Symbolbild)
Parkieren in der Schweiz (Symbolbild) (Bildquelle: manfredrichter (CC0))

Nicht korrektes Verhalten im Strassenverkehr kann schnell teuer werden. Was kostet es, wenn man in der Schweiz beispielsweise die Parkzeit überschreitet oder seine Parkscheibe nicht korrekt anbringt?

Überschreiten der zulässigen Parkzeit (Art. 48 Abs. 3 SSV)

a. bis 2 Stunden 40 CHF

b. um mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60 CHF

c. um mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100 CHF

Nicht oder nicht gut sichtbares Anbringen

  1. der Parkscheibe am Fahrzeug (Art. 48a Abs. 4 SSV) 40 CHF

  2. des Parkzettels am Fahrzeug (Art. 48b Abs. 2 SSV) 40 CHF

  3. der «Parkkarte für behinderte Personen» am Fahrzeug (Art. 20a Abs. 4 VRV, Art. 65 Abs. 5 SSV) 40 CHF

Parkieren auf einem Parkverbotsfeld (Art. 79a Abs. 1 SSV)

a.bis 2 Stunden 40 CHF

b. während mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60 CHF

c. während mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100 CHF

Parkieren in einer Fussgängerzone an nicht dafür gekennzeichneten Stellen (Art. 22c Abs. 2 SSV)

a. bis 2 Stunden 40 CHF

b. während mehr als 2, aber nicht mehr als 4 Stunden 60 CHF

c. während mehr als 4, aber nicht mehr als 10 Stunden 100 CHF

Quelle der Nachricht: fedlex.admin