Payerne VD - 19-Jähriger durch Explosion eines pyrotechnischen Gegenstandes verletzt
23.06.2024 | 16:36
Am Donnerstag, den 20. Juni 2024, gegen 23:30 Uhr, wurde eine Person nach der Explosion eines pyrotechnischen Gegenstandes an der Rue de Lausanne 43 in Payerne schwer verletzt. Die Person wurde von einem Krankenwagen ins Spital von Payerne gebracht. Der Verletzte schwebt in Lebensgefahr. Die Staatsanwaltschaft wurde informiert und eine Untersuchung durch die diensthabende Staatsanwältin eingeleitet.
Am Donnerstag, den 20. Juni 2024, gegen 23.30 Uhr, wurde die Waadtländer Polizeizentrale (CVP) darüber informiert, dass in der Rue de Lausanne 43 in Payerne nach einem Fussballspiel der UEFA-Europameisterschaft 2024 ein pyrotechnischer Gegenstand gezündet worden war. Während der Feierlichkeiten nach dem Spiel wurde ein 19-jähriger Schweizer, der in der Region wohnhaft war, durch einen selbstgebastelten Sprengsatz an oberen Gliedmassen und Bein schwer verletzt.
Ein Passant leistete Erste Hilfe und wurde dabei von der Polizei unterstützt, die als Ersthelfer im Einsatz war. Anschließend wurde der Mann von Sanitätern in das Krankenhaus von Payerne gebracht und anschließend mit dem Hubschrauber ins CHUV geflogen. Aufgrund der Art seiner Verletzungen schwebt er in Lebensgefahr. Andere Personen wurden bei dem Vorfall nicht verletzt.
Unter der Leitung der Staatsanwaltschaft wurde eine Strafuntersuchung eingeleitet, um die Umstände und Ursachen dieses Ereignisses zu ermitteln. Die Ermittlungen werden von den Inspektoren der Sicherheitspolizei in Zusammenarbeit mit der kriminaltechnischen Brigade durchgeführt.
Der Vorfall erforderte den Einsatz eines Krankenwagens des Rettungs- und Notfallzentrums des nördlichen Waadtlands und der Broye (CSU-nvb), der Feuerwehr des SDIS Broye-Vully, von Patrouillen der Gendarmerie, von Inspektoren der Sicherheitspolizei und der kriminaltechnischen Brigade sowie von Beamten der Spezialistengruppe NEDEX.
Die Kantonspolizei erinnert daran, dass pyrotechnische Gegenstände gemäß dem Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe (ExplG) zu Unterhaltungszwecken in bestimmten Zonen und Zeiträumen verwendet werden. Zudem muss im Rahmen der Feierlichkeiten nach den Spielen der Fußball-Europameisterschaft jeder Rücksicht nehmen, um die Gefahren für andere und die Lärmbelästigung zu begrenzen.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo VD