Polizeiticker

Schwanden GL - Finanzielle Soforthilfe für Direktbetroffene des Erdrutsches

Hangrutsch in Schwanden (Bildquelle: Polizeiticker)

Die Situation im Gebiet der Wagenrunse ist weiterhin kritisch und instabil. Viele Menschen können nicht in ihre Häuser zurück und sind somit auf Hilfen angewiesen.

Nach den Rutschungen oberhalb von Schwanden vor einer Woche können die evakuierten Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Quartiere nach wie vor nicht zurück in ihre Liegenschaften. Die Gemeinde Glarus Süd hat inzwischen gemeinsam mit dem Kanton eine Drehscheibe geschaffen, welche die Betroffenen bei der Organisation längerfristiger Lösung zum Wohnen oder bei Anliegen finanzieller Art unterstützt. Als Zeichen der Solidarität des ganzen Kantons spricht der Regierungsrat zudem kurzfristig einen Beitrag in der Höhe von 50'000 Franken aus dem Sozialfonds. Diesen kann die Gemeinde den Bedürfnissen der Direktbetroffenen entsprechend einsetzen, um – wo nötig – unbürokratisch finanzielle Soforthilfe zu leisten.

Hilfe der Sozialen Dienste

Die Gemeinde Glarus Süd hat eine Telefon-Hotline für die Bevölkerung eingerichtet und arbeitet mit den Sozialen Diensten des Kantons Glarus zusammen, um die betroffenen Personen mit dem Nötigsten zu versorgen. Von den Sozialen Diensten stehen am Standort Schwanden Sozialarbeitende den betroffenen Personen beratend und unterstützend zur Seite.

Zivilschutz unterstützt auf mehreren Ebenen

Im Weiteren unterstützt der Kanton die Gemeindeführungsorganisation (GFO) beratend durch die Hauptabteilung Militär und Zivilschutz. Diese wirkt bei der Bearbeitung und Umsetzung von Teilprojekten mit und übernimmt Aufgaben selbstständig, um die GFO zu entlasten. Dabei werden unter anderem zweimal täglich Drohnen-Erkundungsvideos und -bilder zugunsten der Naturgefahrenexperten für die Lagebeurteilung erstellt. Zehn Angehörige des Zivilschutzes stellen die bewilligten Zutritte sicher, beobachten das Gefahrengebiet und alarmieren gemäss besonderen Vorgaben. Weitere Zivilschützer unterstützen die GFO.

Quelle der Meldung: Kanton Glarus – Staatskanzlei