Polizeiticker

Seien Sie auf der Hut - Vorsicht vor Betrugsmaschen mit ausstehenden Zollgebühren

(Bildquelle: Cybercrimepolice)

Die Schweiz wird wieder von einer neuen Welle von Cyber-Betrugsversuchen heimgesucht. Cyberkriminelle nutzen eine neue Taktik, um unvorsichtige Empfänger dazu zu bringen, auf einen Link in einer E-Mail zu klicken und angeblich ausstehende Zollgebühren zu bezahlen. Unter dem Betreff "Lieferung des ausgesetzten Pakets" werden solche E-Mails versendet, die den Empfänger darum bitten, die ausstehenden Gebühren zu begleichen.

Die Betrugsmasche

Die Betrugsmasche besteht darin, dass die Empfänger der E-Mail glauben, dass es sich bei dem ausstehenden Paket um ihre erwartete Lieferung handelt, die möglicherweise beim Zoll zurückgehalten wurde. Die Betrüger nutzen diesen Umstand aus und versenden E-Mails in einem neutralen Design, das an grosse Lieferdienste erinnern kann.

(Bildquelle: Cybercrimepolice)

Wenn der Empfänger auf den in der E-Mail enthaltenen Link klickt, wird er auf eine gefälschte Website weitergeleitet, auf der er glaubt, seine Lieferoptionen anpassen zu können. Am Ende wird er aufgefordert, die ausstehenden CHF 1.98 zu bezahlen. Wenn er seine Kreditkartendaten eingibt und die Zahlung vornimmt, werden nicht nur seine Daten gestohlen, sondern es kann auch zu unbefugten Abbuchungen von bis zu 100-mal höheren Beträgen kommen.

(Bildquelle: Cybercrimepolice)
(Bildquelle: Cybercrimepolice)
(Bildquelle: Cybercrimepolice)

Um sich vor dieser Betrugsmasche zu schützen, ist es wichtig, aufmerksam zu bleiben und verdächtige E-Mails genau zu prüfen. Empfänger sollten niemals auf Links in E-Mails klicken, wenn sie sich nicht sicher sind, dass sie von einem vertrauenswürdigen Absender stammen. Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie sich direkt an den Lieferdienst oder das Zollamt wenden, um sich über den Status Ihrer Lieferung zu informieren.

(Bildquelle: Cybercrimepolice)

Was soll ich tun

Ich habe meine Daten preisgegeben

Quelle: Cybercrimepolice