Sicherheit auf dem Trottoir – Rückschnitt nicht vergessen
06.08.2025 | 13:26
Die Stadtpolizei St.Gallen bittet alle Grundstückbesitzer, überhängende Pflanzen entlang von Strassen und Trottoirs rechtzeitig zurückzuschneiden, für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum.
Ein grünes Stadtbild ist schön, sofern genug Platz für die Verkehrsteilnehmenden bleibt und die Pflanzen nicht zum Sicherheitsrisiko werden. In letzter Zeit stellt die Stadtpolizei St.Gallen vermehrt fest, dass überhängende Pflanzen den Gehweg einschränken.
Wer mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl unterwegs ist oder einfach zu Fuss geht, muss teils auf die Strasse ausweichen. Das ist mindestens mühsam, kann aber auch gefährlich sein.
Daher ruft die Stadtpolizei dazu auf, Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig zurückzuschneiden. Gerade zum Schulstart, wenn viele Kinder sich zum ersten Mal allein auf den Schulweg begeben, sollten Trottoirs frei sein und Pflanzen nicht die Sicht von Autofahrenden einschränken.
Daher gilt folgendes:
- Über dem Trottoir müssen Pflanzen mindestens 2,50 Meter hoch sein.
- Über der Strasse gilt eine Mindesthöhe von 4,50 Metern.
- Auch seitlich dürfen Äste und Sträucher den Weg nicht verengen.
- Wo die Übersicht der Strasse beeinträchtigt wird, im Besonderen auf der Innenseite von Kurven, sind Anpflanzungen und Hecken nicht zugelassen.
Mögliche Schadenersatzklagen bei Verkehrsunfällen
Wäre in einem Schadenfall die Ursache auf die Bepflanzung zurückzuführen, ist eine Schadenersatzklage nicht auszuschliessen.
Quelle der Polizeinachricht: Stapo SG