Polizeiticker

Sicherheit auf dem Trottoir – Rückschnitt nicht vergessen

Baum oder Strauch unterschreitet die 2.5m über Trottoir sowie die 4.5m über der Strasse (Bildquelle: Stadtpolizei St.Gallen)

Die Stadtpolizei St.Gallen bittet alle Grundstückbesitzer, überhängende Pflanzen entlang von Strassen und Trottoirs rechtzeitig zurückzuschneiden, für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum.

Ein grünes Stadtbild ist schön, sofern genug Platz für die Verkehrsteilnehmenden bleibt und die Pflanzen nicht zum Sicherheitsrisiko werden. In letzter Zeit stellt die Stadtpolizei St.Gallen vermehrt fest, dass überhängende Pflanzen den Gehweg einschränken.

Wer mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl unterwegs ist oder einfach zu Fuss geht, muss teils auf die Strasse ausweichen. Das ist mindestens mühsam, kann aber auch gefährlich sein.

Daher ruft die Stadtpolizei dazu auf, Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig zurückzuschneiden. Gerade zum Schulstart, wenn viele Kinder sich zum ersten Mal allein auf den Schulweg begeben, sollten Trottoirs frei sein und Pflanzen nicht die Sicht von Autofahrenden einschränken.

Auch hier ragt der Strauch in den Gehweg (Bildquelle: Stadtpolizei St.Gallen)

Daher gilt folgendes:

Mögliche Schadenersatzklagen bei Verkehrsunfällen

Wäre in einem Schadenfall die Ursache auf die Bepflanzung zurückzuführen, ist eine Schadenersatzklage nicht auszuschliessen.

Quelle der Polizeinachricht: Stapo SG