Staatsanwaltschaft Luzern - Jahresbericht 2021
15.03.2022 | 12:20
Am Dienstag präsentierte die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern die Jahresstatistik 2021. Mit 45‘619 Fällen waren die Fallzahlen auf hohem Niveau leicht rückgängig (-4%), was aber wegen der Pandemie nicht als Trend gewertet werden darf.
Die Arbeit der Staatsanwaltschaft war geprägt von einem grossen Zusatzaufwand wegen der zahlreichen Covid-19-Fälle, welche im Jahr 2021 eingegangen sind.
Zudem waren es besonders komplexe Verfahren und auffällig viele Einsprachen gegen Strafbefehle zu „Covid-19-Fällen“, welche die Staatsanwaltschaft bearbeitete. Die Staatsanwaltschaft hat in dieser anspruchsvollen Zeit mit einem Erledigungsquotienten von knapp 100% gut funktioniert.
Geringer Fallrückgang - komplexe Fälle und knapp 100% Erledigungsquotient Mit 45'619 Fällen verzeichnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern im Vergleich zum Vorjahr einen geringen Fallrückgang (-4%). Der Erledigungsquotient lag bei knapp 100%. Der letztjährige Höchstwert der an die Gerichte überwiesenen Anklagen wurde im Jahr 2021 nochmals klar übertroffen. Das weist darauf hin, dass vor allem grosse und komplexe Fälle zahlenmässig weiter angestiegen sind und bearbeitet wurden. Bei fast allen Deliktskategorien verzeichnete die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Vorjahr einen leichten Fallrückgang. Bei der Jugendkriminalität sind die Fallzahlen nach einem kurzen Anstieg im Jahr 2020 wieder auf den Stand der Vorjahre zurückgegangen.
Covid-19-Pandemie führte zu markantem Zusatzaufwand für die Staatsanwaltschaft Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie waren auch im Geschäftsjahr 2021 ein zentrales Thema für die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft bearbeitete im Zusammenhang mit Corona insgesamt 1'250 Delikte. Dazu zählen auch Kreditbetrugsfälle und fünf Fälle von Zertifikatserschleichungen. Bei den eigentlichen Covid-19-Fällen (Widerhandlungen gegen das Epidemiengesetz und Erlasse zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie) sind es 1'122 Delikte, wobei 561 Missachtungen der Maskentragpflicht exakt die Hälfte dieser Deliktsgruppe ausmachen. Beim Missachten der Meldepflicht der Einreise sowie beim Missachten der eingeschränkten Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen sind es je rund 120 Fälle, die zur Anzeige gelangten. 84 Anzeigen wurden eingereicht, weil sich Betriebe nicht an die behördlich angeordnete Schliessung gehalten haben oder die notwendigen Schutzkonzepte nicht erfüllten.
Covid-19-Kreditbetrugsfälle mit einer Gesamtdeliktssumme von rund 19 Mio. Franken
Im Jahr 2020 verzeichnete die Staatsanwaltschaft 65 Anzeigen wegen Kreditbetrugsfällen. Im Jahr 2021 stieg die Gesamtzahl mit 58 weiteren Anzeigen nochmals deutlich an. Bis Ende 2021 sind bei der Staatsanwaltschaft in diesem Bereich somit 123 Fälle eingegangen. Die mutmassliche Deliktssumme beläuft sich insgesamt auf rund 19 Mio. Franken. Alle Untersuchungen werden in diesem Bereich von der Staatsanwaltschaft Abteilung 5 (Wirtschaftsdelikte) geführt. Rund 60% dieser Fälle wurden bereits abgeschlossen. Elf Fälle gelangten zur Anklage an die Gerichte. Zudem wurden 21 Strafbefehle erlassen.
Hohe Einsprache-Quote bei Strafbefehlen zu Covid-19-Fällen Bei den Straftaten gegen die Covid-19-Massnahmen handelt es sich um Übertretungen, die mit Busse geahndet werden. Da diverse beschuldigte Personen mit der strafrechtlichen Verfolgung nicht einverstanden waren, kam es zu vergleichsweise vielen Einsprachen (bis zu 51%) gegen diese Strafbefehle. Dies führte zu einem erheblichen Mehraufwand für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft.
Quelle: Luzerner Staatsanwaltschaft