Polizeiticker

Stadt St. Gallen - 25-Jähriger uriniert auf dem Polizeiposten

Gewahrsamzellen und Abstandsräume der Stadtpolizei St. Gallen. (Symbolbild) (Bildquelle: Stadtpolizei St. Gallen)

Am Samstagmittag (15.01.2022) beschädigte ein Mann eine Ladeneingangstür. Die herbeigerufenen Polizistinnen und Polizisten wurden durch den Mann beschimpft. Er war so unkooperativ, dass er in Handfesseln gelegt und mit auf den Polizeiposten musste, wo schliesslich der polizeiliche Gewahrsam sowie eine anschliessende Wegweisung für 30 Tage verfügt wurden. Zudem muss der Mann wegen Beschimpfung und Sachbeschädigung mit einer Anzeige rechnen.

Am Samstagmittag, kurz nach 13 Uhr, wurde die Stadtpolizei aufgrund eines 25-jährigen Mannes beigezogen, welcher mit einer behändigten privaten Parkverbotstafel eine Ladeneingangstüre beschädigte.

Als die Polizistinnen und Polizisten den Mann stellten, beschimpfte er sie. Aufgrund seines unkooperativen Verhaltens wurde er in Handfesseln gelegt und musste für weitere Abklärungen mit auf den Polizeiposten. Im Polizeifahrzeug versuchte er, die Polizisten zu bespucken, traf sie aber nicht. Ihm wurde folglich eine Spuckmaske angelegt. Auf dem Polizeiposten urinierte der 25-jährige Schweizer schliesslich in den Abstandsraum, in welchem er sich während der Abklärungen aufhielt.

Der beweissichere Atemalkoholtest ergab beim 25-Jährigen 1.29 mg/l. Nach der Bestätigung der Hafterstehungsfähigkeit durch einen Amtsarzt wurde schliesslich der polizeiliche Gewahrsam verfügt. Zudem wurde der Mann, welcher nicht in der Stadt St.Gallen wohnhaft ist, für 30 Tage aus der Stadt weggewiesen.

Parkverbotstafel und Sachbeschädigung. (Bildquelle: Stadtpolizei St. Gallen)

Bezüglich der begangenen Sachbeschädigung laufen Abklärungen bei der Kantonspolizei St.Gallen. Der Mann muss mit Anzeigen wegen Beschimpfung und Sachbeschädigung rechnen. Weiter werden ihm die Kosten für die Reinigung des Abstandsraumes in Rechnung gestellt. Kurz vor Mitternacht konnte der 25-Jährige, welcher sich inzwischen beruhigt hatte, aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen werden.

Quelle: Stapo SG