Stadt St.Gallen - Zahlreiche Verurteilungen im Nachgang der Osterkrawalle
08.02.2022 | 12:57
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen hat im Nachgang zu zwei Freitagskrawallen in der Stadt St.Gallen von Ende März und Anfang April 2021 einen Grossteil der über 100 Verfahren, welche in diesem Zusammenhang geführt wurden, abgeschlossen. In 58 Fällen erging ein Strafbefehl, zwei Verfahren wurden an das zuständige Gericht überwiesen. Die Ermittlung der Tatverdächtigen erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei St.Gallen und der Stadtpolizei St.Gallen.
Ausgangslage: Freitags-Krawalle
Ausgangspunkt für die "Osterkrawalle" in der Stadt St.Gallen war eine illegale Party von rund 100 Personen auf den Drei Weieren am Freitagabend (26.03.2021). Die Party löste sich durch die Polizeipräsenz zwar grösstenteils friedlich auf. Anschliessend versammelten sich indes über 200 Personen auf dem Roten Platz und die Stimmung wurde zunehmend aggressiv. Polizisten vor Ort wurden beschimpft sowie mit Flaschen und Steinen beworfen. Nachdem die Polizei die illegale Versammlung aufgelöst hatte, gingen kleinere Gruppierungen Polizisten an und verübten diverse Sachbeschädigungen in der Innenstadt. Ein Polizist wurde leicht verletzt und musste im Spital behandelt werden. Der Gesamtsachschaden betrug mehrere Zehntausend Franken.
In Folge Aufrufen über die sozialen Medien kam es am Karfreitagabend (02.04.2021) in der Stadt St.Gallen zu erneuten Ausschreitungen. Einsatzkräfte der Polizei wurden mit Flaschen, Steinen, Pyros und einem Molotowcocktail beworfen. Abermals kam es zu diversen Sachbeschädigungen in Höhe von mehreren Zehntausend Franken. Konkret wurden Gegenstände in Brand gesetzt, Mobiliar beschädigt und Scheiben eingeschlagen. Einsatzkräfte der Polizei und der Rettung wurden angegriffen, aber nicht verletzt. Dagegen wurden zwei Privatpersonen verletzt.
Ermittlung der Tatverdächtigen in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei St.Gallen und der Stadtpolizei St.Gallen
Unmittelbar nach den Krawallnächten nahm die Stadtorganisation der Kantonspolizei sämtliche Anzeigen mit Sachbeschädigungen entgegen und rapportierte vorerst gegen Unbekannt an die Staatsanwaltschaft. Die Stadtpolizei wertete die Aufzeichnungen aus der städtischen Videoüberwachung aus, erstellte von den einzelnen erkennbaren Tatbeständen und Personen Dossiers und übergab diese der Kantonspolizei. Deren Ermittler führten unter Leitung der Staatsanwaltschaft die einzelnen Verfahren; in den meisten Fällen, wegen Landfriedensbruchs und Sachbeschädigung, jedoch auch wegen Begleitdelikten wie z.B. Betäubungsmitteldelikten. Insgesamt rapportierte die Kantonspolizei in über 100 Fällen an die Staatsanwaltschaft.
Grossteil der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen abgeschlossen
Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile im Zusammenhang mit den sog. "Osterkrawallen" zahlreiche Abschlussverfügungen erlassen. In 58 Strafbefehlen wurden hauptsächlich Delikte wie Sachbeschädigung, Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Missachten polizeilicher Anordnungen abgehandelt und mit Geldstrafen sowie Bussen bestraft. Im Weiteren erliess die Staatsanwaltschaft sechs Nichtanhandnahme- und drei Einstellungsverfügungen. Zwei weitere Strafbefehle wegen Widerhandlungen gegen das Kantonale Übertretungsstrafgesetz (Missachten einer polizeilichen Anordnung und mehrfacher Verstoss gegen eine polizeiliche Fernhaltung) wurden zufolge Einsprache an das zuständige Gericht überwiesen. In über 40 Fällen wurde das Verfahren zufolge unbekannter Täterschaft sistiert. Sieben Verfahren sind noch pendent. Unter allen Personen, die zur Anzeige gebracht wurden, befanden sich 31 Minderjährige, welche sich vor der Jugendanwaltschaft zu verantworten hatten bzw. haben.