Stadt Zürich - Vorschriften für Verkehr und Feuerwerk an Silvester
28.12.2022 | 10:04
Für die Durchführung des «Silvesterzauber 2022» vom Samstag, 31. Dezember 2022, auf Sonntag, 1. Januar 2023, erlässt die Stadtpolizei Zürich für die Innenstadt sowie das untere Seebecken temporäre Verkehrsvorschriften. Das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Festgelände ist verboten.
Am Samstag, 31. Dezember 2022, findet der Zürcher Silvesterzauber statt. Aus diesem Grund wird es zu temporären Verkehrseinschränkungen im Bereich rund um das untere Seebecken, der Zürcher Innenstadt, aber auch auf dem Zürichsee auf Stadtgebiet kommen. Diese dauern von Samstag, 31. Dezember 2022, 3 Uhr, bis Sonntag, 1. Januar 2023, etwa 12 Uhr.
Aus Sicherheitsgründen wird das Abbrennen von privatem Feuerwerk in der Nacht vom 31. Dezember 2022, auf den 1. Januar 2023, 18 bis 6 Uhr, gemäss Verfügung des Sicherheitsdepartements verboten. Dies gilt insbesondere für das Festgelände, rund um das untere Seebecken, entlang der Limmat vom See bis zur Rathausbrücke und im Bereich des Sechseläutenplatzes.
Um auf die Feuerwerkverbotszone hinzuweisen, wurden an neuralgischen Punkten in der Stadt sowie im und um das Festgelände Tafeln aufgestellt, die auf das Verbot hinweisen.
Die Stadtpolizei und der Veranstalter werden am Anlass Kontrollen durchführen. Personen, die Feuerwerkskörper in der Verbotszone anzünden oder abfeuern, müssen mit einer Busse oder je nach Art des Vorfalls mit einer Verzeigung rechnen. Mitgeführtes Feuerwerk kann durch die Polizei präventiv sichergestellt werden.
Details zu den Verkehrsvorschriften zu Land und zu Wasser sowie der Plan der Feuerwerkverbotszone können den Dokumenten «Verkehrsmeldung Silvesterzauber 2022» den Plänen «Sperrzone Silvesterzauber 2022», «Sicherheitszone Wasser Silvesterzauber 2022» sowie dem Plan «Feuerwerkverbotszone Silvesterzauber 2022» auf der Webseite der Stadtpolizei Zürich entnommen werden.
Quelle: Stadtpolizei Zürich