St.Gallen – Mehrere Anzeigen wegen Motorenlärm
26.01.2025 | 07:42
Zwischen Freitagabend und Sonntagmorgen, den 26. Januar 2025, wurden in St. Gallen mehrere Verstösse gegen die Lärmvorschriften bei Autos festgestellt. Die Stadtpolizei St.Gallen hat fünf Personen angezeigt, die mit ihren Autos unnötig Lärm verursacht haben.
Die Stadtpolizei St.Gallen hielt zwischen Freitagabend und Sonntagmorgen fünf Autofahrer an, welche mehrheitlich in der Innenstadt den Motor ihres Autos hochgedreht, teils Knallgeräusche verursacht oder stark beschleunigt haben. Die Männer sind zwischen 19 und 29 Jahre alt. Die Autofahrer werden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Lärmvorschriften für Personenwagen und Motorräder
Autos und Motorräder müssen bestimmte Lärmgrenzwerte einhalten, damit sie für den Strassenverkehr zugelassen werden können. Diese Grenzwerte sind im Schweizer Strassenverkehrsrecht festgehalten (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS). Aufgrund der bilateralen Verträge sind sie mit den europäischen Vorschriften identisch.
Diese Vorschriften werden laufend weiterentwickelt, mit dem Ziel, die Fahrzeuge leiser zu machen. Dabei ist zu beachten, dass ein Fahrzeug während seiner ganzen Verwendungszeit die Grenzwerte einhalten muss, die es zum Zeitpunkt seiner Zulassung erfüllen musste. Das bedeutet, dass die heute für neue Fahrzeuge geltenden Vorschriften nicht rückwirkend für ältere Fahrzeuge angewendet werden.
Nebst den fahrzeugtechnischen Vorschriften sollen Verkehrsregeln betreffend die korrekte Verwendung der Fahrzeuge zur Lärmminderung beitragen. Das Strassenverkehrsrecht verlangt, dass Fahrerinnen und Fahrer von Motorfahrzeugen jede vermeidbare Lärmbelästigung unterlassen. Untersagt sind zum Beispiel hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf, oder beim Fahren in niedrigen Gängen wie auch zu schnelles Beschleunigen beim Anfahren. Auch fortgesetztes, unnötiges Herumfahren in Ortschaften ist untersagt. Wer mit seinem Fahrzeug unnötigen Lärm erzeugt, kann verzeigt werden.
Unnötigen Lärm verursachen auch illegal abgeänderte Fahrzeuge. Dies ist ebenfalls strafbar. Die kantonalen Behörden führen regelmässig Kontrollen auf den Strassen durch, um solche Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen.
Quelle der Polizeinachricht: Stapo SG