Polizeiticker

St.Gallen SG – Mann mit getuntem E-Trottinett gestoppt

Das E-Trottinett wurde sichergestellt. (Bildquelle: Stadtpolizei St.Gallen)

Am Mittwoch, 1. Oktober 2025, stoppte die Stadtpolizei St. Gallen auf der Moosstrasse einen 59-jährigen Mann, der mit einem unzulässigen E-Trottinett unterwegs war. Das Fahrzeug erreichte bis zu 70 km/h statt der erlaubten 20 km/h und wurde sichergestellt.

Am Mittwochabend kurz nach 21 Uhr fiel einer Patrouille der Stadtpolizei St.Gallen auf der Moosstrasse eine Person mit einem E-Trottinett auf. Der 59-jährige Mann war gemäss Tacho-Anzeige mit einer Geschwindigkeit von ungefähr 40 bis 50 km/h, anstelle der zulässigen Fahrzeuggeschwindigkeit von 20 km/h unterwegs und wurde angehalten.

Zwecks technischer Überprüfung wurde das E-Trottinett sichergestellt und durch die geeichte Geschwindigkeitsprüfrolle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen.

Regeln und Vorgaben für E-Trottinette

Wer ein E-Trottinett im Strassenverkehr nutzt, muss sich bewusst sein, dass eine Reihe von rechtlichen und technischen Vorgaben gelten und dass Verstösse mit ernsten Konsequenzen einhergehen.

In der Schweiz gilt:

Unterschied E-Trottinett und E-Scooter

Ein E-Trottinett ist ein Trottinett mit Elektromotor, auf dem man in der Regel stehend fährt. In diesem Fall wurde jedoch ein Sitz montiert. Ein E-Scooter hingegen ähnelt in seiner Form einem Roller oder Motorrad. Er wird nicht stehend, sondern ausschliesslich sitzend gefahren.

Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, riskiert Bussen, den Entzug des Fahrzeugs und haftet bei Unfällen oft selbst. Die Regeln sollen nicht einschränken, sondern Unfälle verhindern und alle Verkehrsteilnehmenden schützen.

Quelle der Polizeinachricht: Stapo SG