Polizeiticker

Tierquälerei im Fall "Hefenhofen" kommt vor Gericht

Der Fall "Hefenhofen" kommt vor Gericht. (Bildquelle: Activedia (CC0))

Die Staatsanwaltschaft hat mit Anklageschrift vom 29. März 2022 gegen den Beschuldigten U.K. wie auch gegen weitere Personen Anklage beim Bezirksgericht Arbon erhoben.

Gemäss Anklageschrift werden dem Beschuldigten U.K. für den Zeitraum ab September 2013 und teilweise bis zum Juni 2019 die Tatbestände der mehrfachen Tierquälerei, der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz und gegen das Tierseuchengesetz sowie der Tatbestand der gewerbsmässigen Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz vorgeworfen.

Als Hauptelement beschäftigt sich die Anklage auf 22 Seiten mit zahlreichen Vorwürfen von Tierquälereien im Bereich der Pferde-, Schaf-, Hunde-, Hühner-, Schweine- und Rinderhaltung. Zentrale Anklagepunkte sind diejenigen der ungenügenden Pflege, der nicht artgerechten Haltung sowie des vorschriftswidrigen Transportes, aber auch der nicht tierschutzkonformen Tötung von Tieren. Des Weiteren werden dem Beschuldigten U.K. gemäss Anklageschrift die mehrfache Gefährdung des Lebens, ein Hausfriedensbruch wie auch Urkunden-, Ehrverletzungs-, Strassenverkehrs- und ausländerrechtliche Delikte vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 6 ½ Jahren, eine unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen à Fr. 30.- und eine Busse von Fr. 3'500.-. Ebenso wird zwecks Vermögensabschöpfung eines deliktisch erlangten Gewinns eine Ersatzforderung von Fr. 19'200.- beantragt. Zusätzlich verlangt die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten ein 20-jähriges Tätigkeitsverbot im Bereich der Tierhaltung.

Quelle: Staatsanwaltschaft Thurgau