Wallis VS - Neujahr - Einsatz von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern - Vorsicht ist geboten!
30.12.2019 | 07:46
Nach mehreren Vorfällen, die sich im vergangenen Jahr in der Silvesternacht ereignet haben, möchte die Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Amt für Feuerwesen an einige wesentliche Regeln bezüglich der Verwendung von Feuerwerkskörpern, die in Geschäften verkauft werden, erinnern.
In der Silvesternacht 2018-2019 kam es zu mehreren Unfällen und Brandausbrüchen, die hauptsächlich durch unsachgemässen Gebrauch oder mangelnde Vorsicht verursacht wurden. Der unsachgemässe Umgang mit pyrotechnischen Geräten kann zu Verbrennungen oder sogar zu Augen- und Gehörschäden führen. Die Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Amt für Feuerwesen mahnt die Bevölkerung zur Vorsicht. Die strikte Einhaltung von Sicherheitsvorschriften ist unerlässlich.
Folgende Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten:
- Lesen Sie die Bedienungsanleitung und befolgen Sie die Hinweise.
- Setzen Sie die pyrotechnischen Gegenstände nur auf offenem Gelände ein.
Ein Sicherheitsabstand von 40 bis 200 Metern zu Gebäuden, Feldern und Waldrändern muss eingehalten werden. Das Anzünden von Feuerwerkskörpern in der Nähe von anderen Personen oder in Menschenmengen ist verboten.
- Beaufsichtigen Sie kleine Kinder und erlauben Sie ihnen, je nach Alter, nicht, das Feuerwerk aufzustellen oder anzuzünden.
- Die Feuerwerkskörper müssen aus einer fest im Boden verankerten Flasche oder einem Schlauch gezündet werden. Setzen Sie sie nie direkt in den Boden und berücksichtigen Sie die Windrichtung.
- Rauchen Sie nicht in der Nähe pyrotechnischer Gegenständen.
- Warten Sie zehn Minuten, bevor Sie sich den "Blindgängern" nähern. Bespritzen Sie sie mit Wasser und versuchen Sie auf keinen Fall eine zweite Anzündung.
- Tragen Sie keine Feuerwerkskörper in Ihren Taschen.
- Die Anweisungen des Sicherheitspersonals oder die Brandbeschränkungen der örtlichen Behörden sind unbedingt zu beachten. Rufen Sie bei einem Brandausbruch sofort die Notrufnummern 117/118 der Alarm- und Einsatzzentrale der Kantonspolizei Wallis an.
Wir danken Ihnen für Ihren Beitrag, der uns hilft, die Jahresabschlussfeierlichkeiten unfall- und störungsfrei zu verbringen und wünschen Ihnen ein gutes Neues Jahr.