Polizeiticker

Wallis VS - Neujahr - Einsatz von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern - Vorsicht ist geboten!

Symbolbild (Bildquelle: TickerMedia)

Nach mehreren Vorfällen, die sich im vergangenen Jahr in der Silvesternacht ereignet haben, möchte die Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Amt für Feuerwesen an einige wesentliche Regeln bezüglich der Verwendung von Feuerwerkskörpern, die in Geschäften verkauft werden, erinnern.

In der Silvesternacht 2018-2019 kam es zu mehreren Unfällen und Brandausbrüchen, die hauptsächlich durch unsachgemässen Gebrauch oder mangelnde Vorsicht verursacht wurden. Der unsachgemässe Umgang mit pyrotechnischen Geräten kann zu Verbrennungen oder sogar zu Augen- und Gehörschäden führen. Die Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Amt für Feuerwesen mahnt die Bevölkerung zur Vorsicht. Die strikte Einhaltung von Sicherheitsvorschriften ist unerlässlich.

Folgende Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten:

Ein Sicherheitsabstand von 40 bis 200 Metern zu Gebäuden, Feldern und Waldrändern muss eingehalten werden. Das Anzünden von Feuerwerkskörpern in der Nähe von anderen Personen oder in Menschenmengen ist verboten.

Wir danken Ihnen für Ihren Beitrag, der uns hilft, die Jahresabschlussfeierlichkeiten unfall- und störungsfrei zu verbringen und wünschen Ihnen ein gutes Neues Jahr.