Weniger Moderhinke-Fälle im Kanton Zürich
31.03.2025 | 09:20
Dank frühzeitiger Massnahmen konnte die Zahl der Moderhinke-Fälle in Zürich deutlich reduziert werden.
Moderhinke ist eine bakterielle Klauenkrankheit, die vor allem Schafe betrifft und erhebliche Schmerzen verursacht.
Betroffene Tiere können oft nur noch kniend grasen. Ziel des nationalen Bekämpfungsprogramms ist es, die Krankheit in den kommenden Jahren in der Schweiz weitgehend zu eliminieren.
Das Programm wurde am 1. Oktober 2024 gestartet. Per 31. März 2025 wurde die erste Untersuchungsperiode abgeschlossen.
Konsequente Umsetzung im Kanton Zürich
Das Veterinäramt Zürich setzt das Bekämpfungsprogramm in enger Zusammenarbeit mit Tierhaltenden, Tierärzteschaft und Fachstellen um.
Wird das Moderhinke-Bakterium in einer Schafhaltung nachgewiesen, sperrt das Veterinäramt den betroffenen Bestand umgehend. Zu- und Abgänge von Tieren sind dann nicht mehr erlaubt, ausser zur direkten Schlachtung. So werden Infektionsketten konsequent unterbrochen.
Tierhaltende sind verpflichtet, den Bestand zu sanieren – entweder durch gezielte Klauenpflege und Klauenbäder oder durch die Schlachtung einzelner Tiere. Die Sperre wird erst aufgehoben, wenn das Bakterium nicht mehr nachweisbar ist.
Frühe Massnahmen zahlen sich aus
Bereits vor dem Programmstart setzte das Veterinäramt gezielte Massnahmen zur Bekämpfung von Moderhinke um.
So wurden Tierhaltende und Tierärzteschaft frühzeitig für die Krankheit und die Sanierung sensibilisiert. Im Kanton Zürich werden ca. 20'000 Schafe in rund 760 Schafhaltungen gehalten. Im Frühjahr 2024 informierte das Veterinäramt sämtliche
Zürcher Schafhaltungen über das Bekämpfungsprogramm und organisierte gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Strickhof Informationsanlässe sowie eine Beratungsstelle.
Vor Beginn des Bekämpfungsprogramms ging man davon aus, dass 15 bis 40 Prozent der Schweizer Schafhaltungen von Moderhinke betroffen sind.
Viele Tierhaltende folgten dem Aufruf des Veterinäramts und sanierten ihre Herden bereits vor Programmstart freiwillig.
Auch die mit der Beprobung beauftragten Tierarztpraxen sowie der Strickhof trugen mit grossem Engagement dazu bei, dass die Krankheitshäufigkeit im Kanton Zürich mit 11 Prozent betroffener Tierhaltungen unter der erwarteten Situation liegt.
Vorausschauend handeln: Nächste Untersuchungsperiode im Blick
Um den erreichten Status zu halten, müssen Tierhaltende ihre Schafe weiterhin vor Moderhinke schützen.
Dazu gehört insbesondere, dass sie nur Tiere aus Moderhinke-freien Beständen übernehmen und weiterhin eine regelmässige Klauenpflege durchführen. Die nächste Untersuchungsperiode ab dem 1. Oktober 2025 bietet die Chance, die positive Entwicklung weiter voranzutreiben.
Quelle der Nachricht: Staatskanzlei Kanton Zürich