Polizeiticker

Wichtig - Nur in fahrfähigem Zustand am Steuer, auch während der Fasnacht!

Wer fährt trinkt nicht. (Bildquelle: Zentralschweizer Polizeikonkordat)

In der Fasnacht soll ausgelassen gefeiert werden, doch „Wer trinkt, fährt nicht.“ gilt auch jetzt. Aber nicht nur der Alkoholkonsum birgt Gefahren im Strassenverkehr, auch wer sich unter Drogeneinfluss oder übermüdet ans Steuer setzt gefährdet sich selbst und andere.

Sicherheit geht immer vor, auch während der sogenannten fünften Jahreszeit. Wer Alkohol oder Drogen konsumiert hat, darf kein Fahrzeug lenken.

Für die Sicherheit im Strassenverkehr sind aber nicht nur Rauschmittel relevant: Wer sich in den frühen Morgenstunden nach dem ausgelassenen Feiern nüchtern aber übermüdet ans Steuer sitzt, ist oftmals ähnlich unfallgefährdet wie berauschte Fahrzeuglenker.

Mit der Kampagne «Wer trinkt, fährt nicht.» machen die Zentralschweizer Polizeikorps auf diese Problematik aufmerksam und werden vermehrt ein Auge auf die Fahrfähigkeit der Verkehrsteilnehmer haben. Wer sich und andere nicht unnötig gefährden will, setzt sich daher nur ans Steuer, wenn er oder sie fit für die Strasse ist.

Nehmen Sie ihre Eigenverantwortung wahr und beherzigen Sie folgende Punkte: