Winterthur ZH – Vier mutmasslich Fahrunfähige aus dem Verkehr gezogen
11.04.2022 | 16:26
Über das Wochenende von Freitag bis Montag, 8. – 11. April, stoppte die Stadtpolizei Winterthur vier Autolenkende, bei denen der Verdacht besteht, dass sie in fahrunfähigem Zustand ein Fahrzeug gelenkt hatten.
In der Nacht auf Samstag, 9. April, gegen 04:00 Uhr, fuhr ein Fahrzeuglenker auf dem Parkplatz eines Imbissrestaurants gegen einen Pfosten und beschädigte diesen. Danach fuhr der Lenker, ohne sich um den Schaden zu kümmern, nach Hause. Die Stadtpolizei Winterthur konnte den Lenker jedoch noch in der Nacht ermitteln. Ein Atemalkoholtest ergab ein positives Ergebnis. Beim 33-jährigen Lenker wurde eine Blutprobe angeordnet.
In der Nacht auf den 10. April gegen 01:00 Uhr wurde an der Tösstalstrasse ein Personenwagen kontrolliert, dessen Lenkerin wies Atemalkoholsymptome auf. Der durchgeführte Test ergab auch hier ein positives Ergebnis. Der 50-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt.
Gleichentags kurz nach 13:30 Uhr erkannte ein Polizeibeamter der Stadtpolizei Winterthur ausser Dienst auf der Seenerstrasse einen Fahrzeuglenker, dessen Führerausweis entzogen worden war. Der Polizist konnte das Fahrzeug anhalten und kontrollieren. Beim 36-jährigen Lenker konnten Anzeichen auf Fahrunfähigkeit aufgrund von Alkohol- und Arzneimitteln festgestellt werden. Es wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet. Das Fahrzeug wurde sichergestellt.
Gegen 16:00 Uhr kontrollierten zwei Polizisten an der Salomon-Hirzel-Strasse einen Fahrzeuglenker, welcher ebenfalls Symptome von Fahrunfähigkeit aufwies. Er steht im Verdacht, vor der Fahrt Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Auch der 18-Jährige konnte seine Fahrt nicht mit dem Auto fortsetzen und es wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet.
Kurz nach 22:00 Uhr fiel einer Polizeipatrouille an der Wülflingerstrasse ein Personenwagen auf, welcher Schlangenlinie fuhr und dabei auch auf die Gegenfahrbahn gelangte. Ein durchgeführter Atemalkoholtest beim 29-jährigen Lenker ergab ein positives Ergebnis. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle vorsorglich entzogen.
Bei sämtlichen Lenkern erfolgt eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Weiter müssten sie mit Administrativmassnahmen rechnen.
Quelle: Stapo Winterthur