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Zentralschweizer Polizeikonkordat - «Bei Verdacht Tel. 117 – Gemeinsam gegen Einbrecher»

Gemeinsam gegen Einbrüche. (Bildquelle: Zentralschweizer Polizeikonkordat)

Erfahrungsgemäss steigt die Zahl der Einbruchsdelikte, wenn die Dunkelheit früher einsetzt. Die Zentralschweizer Polizeikorps führen auch in diesem Jahr zusammen mit anderen Polizeikonkordaten eine gezielte Aktion gegen Dämmerungseinbrüche durch.

Mit dem «Nationalen Tag des Einbruchschutzes» am Dienstag, 2. November 2021, startet die Präventionsaktion «Bei Verdacht Tel. 117 – Gemeinsam gegen Einbrecher». Bis Ende Februar 2022 wird die Polizei in den Abendstunden verstärkt in den Wohnquartieren präsent sein und die Fahndung nach Straftätern intensivieren. Die Bevölkerung wird aufgerufen, bei verdächtigen Wahrnehmungen die Notrufnummer 117 zu wählen. Unterstützt wird die Kampagne mit leuchtfarbigen Plakaten und Flugblättern sowie gezielten Beiträgen auf Online-Kanälen und in den Printmedien.

Wie können Sie helfen?

Einbrecher können Ihnen auffallen, wenn Sie Augen und Ohren offenhalten. Melden Sie der Polizei umgehend verdächtige Wahrnehmungen wie:

• Unbekannte Personen, die in Ihrem Quartier herumstreifen. • Unbekannte Fahrzeuge, die «suchend» durch das Quartier fahren. • Geräusche, wie das Klirren von Fensterscheiben oder Splittern von Holz.

Wie schützen Sie sich?

Schon einfache Massnahmen können das Einbruchrisiko reduzieren. Beim Verlassen des Hauses gilt:

• Haus- und Wohnungstüren immer abschliessen. • Fenster, Balkon- und Terrassentüren schliessen. • Gekippte Fensterflügel schliessen. • Licht brennen lassen. • Keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit geben. • Bei längerer Abwesenheit Ihre Nachbarn informieren.

So schützt man sich vor Einbrechern. (Bildquelle: Zentralschweizer Polizeikonkordat)

Oft kann man den Einbrechern die Arbeit mit individuellen Schutzmassnahmen zusätzlich erschweren. Die Polizei bietet dazu kostenlose, massgeschneiderte Einbruchschutzberatungen an. Weitere Informationen zum Thema Einbruchschutz finden Sie unter www.skppsc.ch und www.sicheres-wohnen-schweiz.ch.

Quelle: Zentralschweizer Polizeikonkordat