Polizeiticker

Zürich - Gelder in Höhe von über 10 Millionen Franken gewaschen

Anklage erhoben (Symbolbild) (Bildquelle: Activedia (CC0))

Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich erhob am 20. Dezember 2023 beim Bezirksgericht Zürich Anklage gegen einen mutmasslichen Geldwäscher. Dem Beschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, Gelder in der Höhe von über 10 Millionen Franken gewaschen und dadurch die verbrecherische Herkunft der Gelder verschleiert zu haben.

Nach umfangreichen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich im September 2023 den Beschuldigten festgenommen und Hausdurchsuchungen durchgeführt. Der 60-jährige Türke steht im Verdacht im Zeitraum zwischen Oktober 2020 bis zu seiner Verhaftung im September 2023 regelmässig an seinem Geschäftsdomizil sowie an weiteren Örtlichkeiten Bargeld in fünf- bis sechsstelliger Höhe von diversen Personen entgegengenommen zu haben.

Die Gelder wechselte er in andere Währungen oder transferierte sie auf Wunsch der Geldgeber weiter. Das vom Beschuldigten entgegengenommene und weitertransferierte Bargeld stammte unter anderem aus dem internationalen Kokainhandel, dem gewerbsmässigen illegalen Glücksspiel und weiteren Verbrechen. Insgesamt wechselte und transferierte der Beschuldigte auf diese Weise seit Oktober 2020 bis zu seiner Verhaftung rund 10.5 Millionen Fran- ken und schöpfte daraus einen Gewinn von über 100'000 Franken. Durch das anonyme Transferieren des Geldes sowie durch den Wechsel in andere Währungen wurde die verbrecherische Herkunft der Gelder verschleiert.

Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich hat die Strafuntersuchung abgeschlossen und am 20. Dezember 2023 beim Bezirksbericht Zürich Anklage im abgekürzten Verfahren gegen den geständigen Beschuldigten wegen schwerer Geldwäscherei, Vergehens gegen das Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarkaufsicht, mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften sowie Urkundenfälschung erhoben. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.

Da die Verfahrens- und die Kommunikationshoheit mit der Anklageerhebung an das zuständige Gericht übergeht, kann die Staatsanwaltschaft über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Informationen erteilen.

Quelle der Nachricht: Oberstaatsanwaltschaft ZH