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1. August – Dies gilt beim Umgang mit Feuerwerkskörpern zu beachten

Wir wünschen Ihnen einen schönen und unfallfreien 1. August (Symbolbild) (Bildquelle: TickerMedia)

Im Umgang mit Feuerwerk kommt es am Schweizer Nationalfeiertag, 1. August, jedes Mal zu Unfällen mit teilweise schwerwiegenden Folgen. Die Schaffhauser Polizei appelliert an die Bevölkerung, die grundlegendsten Vorsichtsmassnahmen zu beachten.

Die Schaffhauser Polizei bittet darum, Mitmenschen und Tiere nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk rund um den Schweizer Nationalfeiertag, den 1. August, zu erschrecken. Das Abfeuern von Feuerwerk ist im Kanton Schaffhausen nur an bewilligten Tagen erlaubt. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Anzeige wegen Ruhestörung rechnen.

Die Schaffhauser Polizei erinnert nachfolgend an die wichtigsten Punkte, die es im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu beachten gilt:

Kommt es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Unfall oder Brand, alarmieren Sie unverzüglich die Schaffhauser Polizei via 117 oder 118.
Wir wünschen Ihnen einen schönen und unfallfreien 1. August 2024.

Quelle der Polizeinachricht: SHPOL