Warnung vor illegalem Feuerwerk – Kontrollen vor dem 1. August
Vor dem 1. August wird üblicherweise viel Feuerwerk in die Schweiz importiert. Wer Feuerwerk einführt, muss die Einfuhrvorschriften beachten. Verbotene Produkte führen zu einer Anzeige.
Vor dem 1. August wird üblicherweise viel Feuerwerk in die Schweiz importiert. Wer Feuerwerk einführt, muss die Einfuhrvorschriften beachten. Verbotene Produkte führen zu einer Anzeige.
Im Wallis gilt ab sofort ein Verkaufsverbot für sämtliche Feuerwerkskörper. Wegen der anhaltend hohen Brandgefahr und der angekündigten Hitzewelle bleibt zudem das allgemeine Feuerverbot im Freien bestehen.
Der Kanton Freiburg verschärft wegen der anhaltenden Trockenheit die Massnahmen. Ab sofort gilt ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot, Grillieren bleibt unter strengen Auflagen erlaubt.
Velodiebstähle, Verkehrsunfälle und Verstösse gegen das Feuerverbot haben die Stadtpolizei Winterthur am Wochenende vom 24. bis 26. Juli 2026 beschäftigt. Besonders erfreulich: Vier gestohlene Velos konnten dank eines GPS-Trackers ihren Besitzern zurückgegeben werden.
Die Bundesfeier am Rhein findet am Freitag, 31. Juli 2026, unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Wegen der Trockenheit gilt ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot für private Feuer und Feuerwerke.
Das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt im Kanton Zürich bis auf Weiteres bestehen. Es gilt ausdrücklich auch am Nationalfeiertag vom 1. August 2026.
Die Stadtpolizei St.Gallen hat am Wochenende sechs Personen angezeigt, weil sie trotz des geltenden Feuer- und Feuerwerksverbots Feuer entfacht hatten. Zwei weitere Personen wurden verwarnt.
Der Kanton Solothurn hält an seinen Schutzmassnahmen gegen die hohe Waldbrandgefahr fest. Das Feuerwerksverbot gilt auch am 1. August. Ebenso bleiben das Feuerverbot im Wald und weitere Einschränkungen mindestens bis nach dem Nationalfeiertag bestehen.
Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt im Kanton Basel-Stadt ab dem 24. Juli 2026 ein absolutes Feuerentfachungs- und Feuerwerksverbot. Die Waldbrandgefahr wurde auf die höchste Stufe 5 angehoben.
Am Donnerstag, 23. Juli 2026, bestätigte der Kanton Luzern wegen der anhaltenden Trockenheit das Feuerverbot. Am Nationalfeiertag bleiben Feuerwerk sowie 1.-August- und Höhenfeuer im gesamten Kantonsgebiet verboten.
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden verschärft wegen der hohen Waldbrandgefahr seine Massnahmen. Ab Mittwochmittag, 22. Juli 2026, sind Feuerwerk, Himmelslaternen und weitere offene Feuerquellen im gesamten Kantonsgebiet verboten.
Seit Freitag, 17. Juli 2026, gilt im Kanton St.Gallen ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Die Massnahme soll wegen der sehr hohen Wald- und Flurbrandgefahr Brände verhindern.
Die Gemeinde Fällanden hat wegen der anhaltenden Trockenheit ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. Das Verbot gilt seit Freitagmittag auf dem gesamten Gemeindegebiet bis auf Widerruf.
Das regionale 1.-August-Feuerwerk Pizol findet dieses Jahr nicht statt. Grund sind die anhaltende Trockenheit und das im Kanton St.Gallen geltende Feuer- und Feuerwerksverbot.
Die Gemeinde Pfäffikon hält wegen der anhaltenden Trockenheit am allgemeinen Feuerverbot fest. Trotz vereinzelter Niederschläge ist derzeit keine nachhaltige Entspannung der Lage in Sicht.
Ab Freitag, 17. Juli 2026, gilt im Kanton Basel-Landschaft ein absolutes Feuerwerksverbot. Zudem sind Feuer im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand entfernt verboten. Grund ist die anhaltend hohe Waldbrandgefahr.
Der Kanton Glarus erlässt ein ein Feuerverbot im Freien wegen der sehr grossen Waldbrandgefahr. Das Verbot gilt im gesamten Kantonsgebiet bis auf Widerruf und umfasst auch Feuerwerk.
Die Stadt Zürich verschärft wegen der anhaltenden Trockenheit die Schutzmassnahmen. Ab Freitagmorgen gilt auf dem gesamten Stadtgebiet ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot.
Der Kanton St.Gallen verschärft wegen der sehr hohen Wald- und Flurbrandgefahr die Massnahmen. Ab Freitagmittag gilt im gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot.
Die Sicherheitsdirektion des Kantons Uri verschärft die Massnahmen gegen die hohe Waldbrandgefahr. Ab sofort gilt im gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot.