Auch in der Adventszeit gilt: Wer fährt, trinkt nicht!
04.12.2024 | 08:37
Mit den bevorstehenden Weihnachtsfeiern steigt die Zahl der geselligen Firmenevents sowie der privaten Treffen. Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass Alkohol am Steuer oder das Fahren unter Drogeneinfluss das Unfallrisiko im Strassenverkehr deutlich erhöht. Auch wenn es zu keinem Unfall kommt, kann das Fahren in einem nicht fahrfähigen Zustand schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.
Verbunden mit diversen festlichen Aktivitäten steigt in der Advents- und Weihnachtszeit erfahrungsgemäss auch der Alkoholkonsum an. Immer wieder ereignen sich Verkehrsunfälle, welche durch Lenker verursacht werden, die alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss unterwegs sind. Unter Alkohol- und Drogeneinfluss steigt die Risikobereitschaft und gleichzeitig beeinträchtigen schon kleine Mengen die Koordinations-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeiten. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug lenkt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Dritte. Auch wenn Sie unfallfrei bleiben, drohen Ihnen bei einer Polizeikontrolle strafrechtliche Konsequenzen und der Entzug Ihres Führerausweises.
Zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden appellieren die Zentralschweizer Polizeikorps an die Eigenverantwortung und rufen in Erinnerung:
- Lassen Sie Ihr Fahrzeug zu Hause, wenn Sie Anlässe besuchen, bei denen Sie wo- möglich Alkohol konsumieren. Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder, wo dies angeboten wird, Dienstleistungen wie jene der Aktion Nez Rouge.
- Organisieren Sie Fahrgemeinschaften. Sprechen Sie vorher ab, wer fährt und dabei auf den Konsum von Alkohol verzichtet.
- Fahren Sie nicht mit fahrunfähigen Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab.
- Sollten Sie Alkohol getrunken haben: Lassen Sie Ihr Fahrzeug unbedingt stehen.
- Alkohol baut sich nur langsam ab, setzen Sie sich nie mit einem «Kater» ans Steuer.
- Fahren Sie auch nie unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss.
Die Polizei wünscht eine sichere und unfallfreie Fahrt sowie eine frohe Adventszeit.
Quelle der Polizeinachricht: Zentralschweizer Polizeikorps