Polizeiticker

Bern - Wolfspopulation soll laut Bundesrat reguliert werden

Der Wolf soll in der Schweiz reguliert werden. Der Bundesrat unterstützt eine wirksame Regulierung. (Symbolbild) (Bildquelle: Polizeiticker)

Der Bundesrat unterstützt das Bestreben des Parlaments, die Wolfspopulation in der Schweiz wirksam zu regulieren. Die Umweltkommission des Ständerates hat dazu im Oktober 2021 die Parlamentarische Initiative «Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft» eingereicht. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 31. August 2022 seine Stellungnahme dazu verabschiedet.

Der Wolfsbestand in der Schweiz nimmt zu. Aktuell leben in der Schweiz rund 180 Wölfe und 17 Rudel. Aufgrund des wachsenden Bestandes mehren sich Angriffe auf Nutztiere. In diesem Sommer ist es auch zu Konfliktsituationen mit Menschen gekommen.

Der Bundesrat unterstützt deshalb das Bestreben des Parlaments, die Wolfspopulation in der Schweiz wirksam zu regulieren. Mit der von der Umweltkommission des Ständerates (UREK-S) vorgeschlagenen Regelung soll dennoch an der heutigen Kompetenzordnung zwischen dem Bund und den Kantonen festgehalten werden. Damit geht die Kommission auf einen Hauptkritikpunkt ein, der bei der Abstimmung über das 2020 abgelehnte Jagdgesetz geäussert worden war.

Die UREK-S hat im Oktober 2021 die Parlamentarische Initiative «Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft» (21.502) eingereicht. Diese will, dass in der Schweiz der Wolfsbestand neu vorausschauend reguliert werden kann, um Schäden an Nutztieren und die Gefährdung von Menschen zu vermeiden. Die geltende Gesetzgebung erlaubt eine Regulierung erst, nachdem grosser Schaden oder eine erhebliche Gefährdung aufgetreten sind. Der Bundesrat erachtet zudem die in der Parlamentarischen Initiative vorgesehene Erweiterung des Handlungsspielraums beim Abschuss von Einzelwölfen als sinnvoll. Diese sieht vor, dass die Kantone Wölfe entfernen dürfen, die dem Menschen gefährlich werden.

Im Vorschlag der UREK-S soll auch die 2015 eingereichte Standesinitiative des Kantons Thurgaus «Änderung des Jagdgesetzes zur Entschädigung von Schäden, welche Biber an Infrastrukturen anrichten» (15.300) umgesetzt werden. Der Bundesrat lehnt jedoch den Vorschlag der Kommission ab, dass sich der Bund künftig an der Verhütung und Vergütung von Infrastrukturschäden durch Biber beteiligen soll.

Ebenso stellt er sich gegen die Beteiligung des Bundes an den Personalkosten der Kantone beim Umgang mit dem Wolf.

Der Bundesrat hat am 31. August 2022 seine Stellungnahme zum Bericht der UREK-S vom 23. Juni 2022 verabschiedet.

Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU