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Coronavirus – Regierungsrat in Appenzell-Ausserrhoden verschärft Massnahmen erneut

(Symbolbild) (Bildquelle: EU)

Die Fallzahlen sowie die Anzahl Hospitalisationen im Zusammenhang mit Covid-19 nehmen drastisch zu, die Lage im Kanton wie auch in der Eidgenossenschaft droht ausser Kontrolle zu geraten. Deshalb führt der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden frühzeitig Massnahmen ein, die auf Bundesebene vorgeschlagen wurden. Die Verordnung, die der Regierungsrat im Frühjahr erlassen hat, um die Spitalkapazitäten resp. die Gesundheitsversorgung sicherzustellen, wird wieder aktiviert. Je früher Massnahmen in Kraft treten, desto grösser ihr Effekt. Jeder so gewonnene Tag hilft die intensivmedizinischen Kapazitäten vor einer Überlastung zu schützen.

Die bisherigen Massnahmen reichen nicht mehr aus, um den derzeitigen Anstieg an Covid-19-Infektionen effektiv zu bremsen. In den letzten sieben Tagen verzeichnet Appenzell Ausserrhoden 179 neu an Covid-19 erkrankte Personen und erreichte Ende letzter Woche einen Höchststand mit 19 gleichzeitig hospitalisierten Personen, darunter zwei Patienten an der Beatmung. Sowohl die Neuinfektionen, als auch die Hospitalisationen verdoppeln sich in Appenzell Ausserrhoden derzeit binnen sieben Tagen. Deshalb hat der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden an einer Sondersitzung neue Massnahmen beschlossen, die ab Montagmitternacht (Montag, 26. Oktober 2020, 00:00 Uhr) gelten:

Entwickeln sich die Ansteckungszahlen in gleichem Masse wie in den letzten zwei Wochen, werden die Spitalkapazitäten in Appenzell Ausserrhoden für die Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten in Kürze ausgeschöpft sein. Deshalb ergreift der Regierungsrat per sofort die oben beschriebenen Massnahmen. Jeder Tag, an dem die neuen Massnahmen greifen, hilft, dass die Spitalkapazitäten nicht in Kürze ausgeschöpft sind.

Das Amt für Gesundheit erfasst täglich den Stand der freien Betten, der Intensivpflege- und der Beatmungsplätze. Ebenso erfasst wird der Status des medizinischen Personals, das für die Betreuung von COVID-19-Patientinnen und Patienten eingesetzt werden kann. Private Leistungserbringer stellen bei Bedarf Personal, Pflegeplätze und Geräte zur Verfügung. Von einem Verbot von planbaren (elektiven) Eingriffe sieht der Regierungsrat derzeit ab, vertraut aber auf die Spitäler, dass diese die Eingriffe soweit reduzieren, dass genügend Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patientinnen und Patienten sichergestellt sind. Eine entsprechende Verordnung wurde schon im Frühjahr verabschiedet.

Aufgrund der raschen und starken Zunahme der Covid-19-Neuerkrankungen in den vergangenen 3 Wochen in den Ostschweizer Kantonen kann das Contact Tracing derzeit nur mit Einschränkungen aufrechterhalten werden. Die Kapazitäten werden ausgebaut, damit diese wichtige Massnahme – sobald sich die epidemiologische Lage stabilisiert – wieder voll greifen kann.