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Coronavirus – Solothurner Skigebiete können unter Auflagen öffnen

Solothurner Skigebiete können unter Auflagen öffnen – Symbolbild (Bildquelle: melanieschamboeck0 (CC0))

Die Skigebiete im Kanton Solothurn können ab morgen Samstag, 9. Januar 2021 ihren Betrieb aufnehmen. Trotz der weiterhin besorgniserregenden Corona-Situation hat der Kanton Solothurn die entsprechenden Betriebsbewilligungen heute erteilt.

Am 21. Dezember 2020 hatte der Kanton Solothurn sämtliche Bewilligungsgesuche der Skigebiete aufgrund der epidemiologischen Lage und mit Blick auf die Gesundheitsinstitutionen abgelehnt. Die Fallzahlen sind bis heute zu hoch, die Kapazitäten der Spitäler weiterhin am Limit.

Da jedoch mittlerweile alle anderen Kantone der Schweiz ihre Skigebiete geöffnet haben, erhalten auch die Solothurner Skiliftbetreiber eine Betriebsbewilligung ab morgen. Diese gilt unter der Voraussetzung, dass ein Schutzkonzept vorliegt und auch eingehalten wird. Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen und im Schutzkonzept geregelten Vorgaben (z.B. Maskenpflicht, Abstandsvorschriften etc.) ist durch die Verantwortlichen strikt zu überprüfen und durchzusetzen.

Weiter gelten folgende Auflagen:

Die vorliegende Bewilligung gilt ab dem 9. Januar 2021. Je nach Entwicklung der Situation können weitere Auflagen gemacht oder die Bewilligung wieder entzogen werden.