Am 21. Dezember 2020 hatte der Kanton Solothurn sämtliche Bewilligungsgesuche der Skigebiete aufgrund der epidemiologischen Lage und mit Blick auf die Gesundheitsinstitutionen abgelehnt. Die Fallzahlen sind bis heute zu hoch, die Kapazitäten der Spitäler weiterhin am Limit.
Da jedoch mittlerweile alle anderen Kantone der Schweiz ihre Skigebiete geöffnet haben, erhalten auch die Solothurner Skiliftbetreiber eine Betriebsbewilligung ab morgen. Diese gilt unter der Voraussetzung, dass ein Schutzkonzept vorliegt und auch eingehalten wird. Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen und im Schutzkonzept geregelten Vorgaben (z.B. Maskenpflicht, Abstandsvorschriften etc.) ist durch die Verantwortlichen strikt zu überprüfen und durchzusetzen.
Weiter gelten folgende Auflagen:
- Besucherinnen und Besucher dürfen nur einzeln auf den Lifts befördert werden.
- Die Konsumation in Restaurationsbetrieben ist untersagt.
- Reine Take-away-Angebote sind erlaubt. Die Verantwortlichen sind dafür verantwortlich, dass die Konsumation nicht in der unmittelbaren Umgebung des Take-away erfolgt, respektive dass sich die konsumierenden Gäste genügend verteilen.
- Mitarbeitende des Skigebiets, die in direktem Kundenkontakt stehen, haben sich wöchentlich einem Coronatest zu unterziehen. Die Verantwortung dazu liegt bei den Verantwortlichen respektive bei den jeweiligen Mitarbeitenden.
Die vorliegende Bewilligung gilt ab dem 9. Januar 2021. Je nach Entwicklung der Situation können weitere Auflagen gemacht oder die Bewilligung wieder entzogen werden.