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Cybercrime - Angebliche Wohnungsinserate auf gefälschten Airbnb-Plattformen

Betrügerische E-Mail (1) (Bildquelle: Cybercrimepolice)

Viele Personen suchen dringend nach einer Wohnung. Betrüger nutzen diese Situation aus und locken mit falschen Inseraten für attraktive und günstige Immobilien. Um das angebliche Mietverhältnis zu beginnen, müssen die Betroffenen eine Buchung auf einer gefälschten Airbnb-Plattform vornehmen.

Die Betrugsmasche

Kriminelle werben auf Immobilienplattformen mit günstigen Wohnungen in besonders attraktiven Wohngegenden. Dabei kommt es oft vor, dass es sich auf den Bildern tatsächlich um die Immobilie an der genannten Adresse handelt, jedoch wurden die Bilder zum Beispiel aus einer früher geschalteten Anzeige verwendet oder ein bestehendes Inserat wurde kopiert. Es ist aber auch möglich, dass die Fotos keinerlei Bezug zum Standort haben und von den Betrügern zufällig ausgewählt wurden. Interessiert man sich für die vermeintliche Wohnung und kontaktiert die in der Anzeige genannte Person, melden sich die Betrüger umgehend per E-Mail.

In dieser E-Mail informieren die Täter die Interessenten darüber, dass sie sich derzeit im Ausland befinden und ihnen die Wohnung daher nicht persönlich zeigen können. Zudem betonen die Betrüger, dass sie eine Langzeitvermietung anbieten, aber aufgrund ihres Auslandsaufenthalts nicht die typische Rolle eines Vermieters wahrnehmen können. Aus diesem Grund schlagen die betrügerischen Anbieter vor, den anfänglichen Vermietungsprozess über Airbnb abzuwickeln.

E-Mails mit detaillierter Beschreibung des betrügerischen Mietverfahrens

(Bildquelle: Cybercrimepolice)
(Bildquelle: Cybercrimepolice)
(Bildquelle: Cybercrimepolice)

Weiter werden die Betroffenen gebeten, Kopien ihrer Ausweisdokumente sowie andere persönliche Unterlagen (z. B. Lohnausweise) vorzulegen. Ausserdem werden sie aufgefordert, die erste Monatsmiete als Kaution bei Airbnb zu hinterlegen. Denn laut den Betrügern kann die Wohnung erst nach erfolgter Zahlung besichtigt werden. Allerdings versichern die Cyberkriminellen den Betroffenen, dass sie ihr Geld zurückbekommen, sollte die Wohnung nicht ihren Erwartungen entsprechen. Zudem erläutern sie, dass das Geld von Airbnb erst dann freigegeben wird, wenn der Mietvertrag von beiden Parteien unterzeichnet und die Wohnung bezogen wurde. Auf diese Weise soll den Opfern ein Gefühl der Sicherheit vermittelt werden.

Anschliessend erhalten die Betrogenen einen Link, der sie auf eine gefälschte Airbnb-Website weiterleitet, die der legitimen Website täuschend ähnlich sieht. Führen die potenziellen Geschädigten auf der Fake-Website eine Zahlung aus, landet die angebliche Kaution direkt bei den Internetbetrügern. Schliesslich bricht der Kontakt ab und niemand erscheint zum vereinbarten Besichtigungstermin. Da die Kriminellen im Besitz von Kopien persönlicher Dokumente sind, besteht die Gefahr, dass die Identität der Opfer für weitere Betrügereien missbraucht wird.

Inserate auf Fake-Airbnb-Websites

(Bildquelle: Cybercrimepolice)
(Bildquelle: Cybercrimepolice)

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Quelle der Nachricht: Cybercrimepolice