Drogen über das eigene Reiseunternehmen geschmuggelt
11.09.2023 | 10:06
Zwei Brüder haben über ihr Reiseunternehmen mehrfach grosse Mengen an Marihuana in die Schweiz eingeführt. Im Sommer 2021 konnte die Kantonspolizei Aargau die Beschuldigten und zwei Komplizen in einer gemeinsamen Aktion mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit verhaften. Nach Abschluss der Ermittlungen wurden die Anklagen in diesem Fall nun den zuständigen Gerichten übergeben.
Die Kantonale Staatsanwaltschaft führte gegen einen 45-jährigen Kosovaren und dessen 41-jährigen Bruder ein Verfahren wegen gewerbs- und bandenmässigen Betäubungsmittelhandel. Zusammen mit zwei Gehilfen haben die beiden Hauptbeschuldigten mehrfach grosse Mengen Marihuana aus dem Ausland in die Schweiz eingeführt.
Nach umfangreicher Ermittlungsarbeit konnte die Kantonspolizei Aargau in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit im Sommer 2021 im Kanton Waadt einen Reisecar sowie ein Begleitfahrzeug anhalten, die we- nige Minuten zuvor die Schweizer Grenze passiert hatten.
Betäubungsmittel im Reisecar-Anhänger versteckt
Anlässlich der Anhaltung wurden im Anhänger des Reisecars rund 116 Kilogramm abgepacktes Marihuana sicherge- stellt. Versteckt waren die Drogen hinter einer doppelten Wand. Der Strassenverkehrswert der beschlagnahmten Be- täubungsmittel betrug über eine Million Franken.
Nach den Verhaftungen konnten den Männern insgesamt sechs Schmuggelfahrten zwischen Februar und Juni 2021 nachgewiesen werden. Gesamthaft hatten sie so 622 kg Marihuana in die Schweiz geschleust.
Der ältere der beiden Brüder gilt als Hauptakteur. Ihm wird die mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäu- bungsmittelgesetz zur Last gelegt. Bei seinem Bruder kommen weitere Delikte wie Betrug und diverse Widerhandlun- gen gegen das Strassenverkehrsgesetz hinzu.
Mit den an die zuständigen Gerichte überwiesenen Anklagen fordert die Staatsanwaltschaft Gefängnisstrafen von 6 Jahren und 10 Jahre Landesverweisung für die beiden Männer. Für ihren Fahrer werden 4 Jahre und 10 Jahre Landes- verweis und für den letzten Komplizen wegen einer einmaligen Beteiligung an den Machenschaften eine bedingte Freiheitsstrafe von 1 Jahr gefordert. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermu- tung.
Quelle der Meldung: Staatsanwaltschaft Aargau