Hemishofen SH – Kanu kollidiert auf dem Hochrhein mit Wiffe
08.07.2022 | 16:30
Am Mittwochabend, 06. Juli 2022, kollidierte auf dem Hochrhein kurz unterhalb der Hemishoferbrücke ein Kanufahrer mit einer Wiffe. Sämtliche Personen konnten sich selbstständig an Land retten und blieben unverletzt.
Am Mittwoch, 06. Juli 2022 um 17:30 Uhr, kollidierte auf dem Hochrhein ein Kanu mit der Wiffe Nr. 48. Eine Gruppe, bestehend aus mehreren Kanus, fuhr vom Bodensee Richtung Schaffhausen. Kurz nachdem sie die Hemishoferbrücke passiert hatten, kollidierte eines der Kanus mit der Wiffe Nr. 48 – dies aufgrund einer kurzen Unaufmerksamkeit der Zweier-Besatzung. Die beiden Insassen des Kanus konnten sich selbstständig ans Ufer retten. Sie blieben glücklicherweise unverletzt und avisierten die Schaffhauser Polizei.
Tags darauf konnte das Kanu, welches noch immer an der Wiffe Nr. 48 hing, durch die Schaffhauser Wasserpolizei geborgen und dem Besitzer übergeben werden.
Hinweise
Ähnliche Unfälle aus der Vergangenheit zeigen, dass nicht jede Kollision so glimpflich ausgeht, wie diese vom vergangenen Mittwoch. An dieser Stelle machen wir deshalb auf die aktuelle Präventionskampagne www.ufmrhy.ch bzw. #zdoof aufmerksam. Hier erhalten Rheinnutzer wertvolle Tipps, wie sie gefährliche Situationen vermeiden können und werden auf sämtliche Herausforderungen sensibilisiert, welche ihnen bei ihrer Suche nach Erholung auf dem Rhein begegnen können. So z.B. darauf genügend Abstand gegenüber allen Kursschiffen und Wiffen sowie Brückenpfeilern zu halten.
Auch sollen insbesondere die Nutzer von nichtmotorisierten Fortbewegungsmitteln in Ufernähe bleiben bzw. sich dort den Rhein runtertreiben lassen. Ebenfalls ganz wichtig zu wissen: bei einem (Gummiboot-, Kanu-o.ä.) Unfall ist nach dem Verlassen des Rheins sofort die Polizei zu informieren. Dies unter anderem, um unnötige Grossaufgebote der Rettungskräfte zu vermeiden. Übrigens sollen die Gummiboote mindestens mit Name, Vorname und einer Telefonnummer angeschrieben sein, damit die Rettungskräfte den Besitzer kontaktieren können.
Quelle: SHPol