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Kanton Aargau - Minderjährige Prostituierte aus Bordell geholt

Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Aargau)

Nachdem eine minderjährige Teenagerin aus Osteuropa in einem Bordell angetroffen wurde, erliess die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen Verdachts auf Förderung der Prostitution bei Minderjährigen sowie möglicherweise qualifiziertem Menschenhandel gegen die Betreiberin.

Nach der Verhaftung durch die Kantonspolizei Aargau am Mittwoch stellte die Kantonale Staatsanwaltschaft gestern Antrag auf Untersuchungshaft gegen die 58-Jährige beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht. Aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung wonach eine minderjährige Teenagerin in einem Bordell im Bezirk Baden arbeiten würde, rückte die Kantonspolizei Aargau an die entsprechende Adresse aus.

Bei einer Angestellten bestanden tatsächlich Zweifel an ihrem Alter. Die vorgefundenen Ausweisdokumente schienen denn auch nicht zur Person zu passen. Aufgrund dieser Feststellungen wurde die junge Frau aus dem Bordell geholt und ein Verfahren wegen Förderung der Prostitution von Minderjährigen sowie möglicherweise qualifiziertem Menschenhandel durch die Kantonale Staatsanwaltschaft eröffnet.

In den anschliessenden Ermittlungshandlungen und Einvernahmen der spezialisierten MitarbeiterInnen der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft verdichteten sich die Verdachtsmomente gegen die Bordellbetreiberin. In enger Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden fanden am Mittwoch Hausdurchsuchungen in zwei Aargauer Gemeinden statt.

Die Bordellbetreiberin wurde verhaftet. Die Kantonale Staatsanwaltschaft hat Untersuchungshaft für die 58-Jährige beantragt. Sie steht unter dringendem Tatverdacht, die minderjährige Teenagerin sexuell ausgebeutet zu 2 von 2 haben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Die minderjährige Teenagerin wird psychologisch betreut und ist einer spezialisierten Fachstelle übergeben worden.

Spezialkräfte bei Staatsanwaltschaft und Polizei Immer wieder treibt die Hoffnung auf bessere Lebensbedingungen Opfer in die Hände von Menschenhändlern. Die Opfer sind sehr oft durch Abhängigkeiten an die Täter gebunden.

Mit der zunehmenden Wahrnehmung des Problems durch die Öffentlichkeit, wagen Menschen vermehrt Verdachtsmomente zu äussern und mehr Opfer ersuchen bei den Behörden um Schutz und Hilfe. Auf diese schwierigen Fälle sind die Kräfte für strukturelle Kriminalität und Menschenhandel bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei Aargau spezialisiert.

Um die Untersuchungen nicht zu gefährden, kann die Öffentlichkeit bei den aufwändigen Verfahren in diesen Bereichen der Kriminalität meist erst bei Abschluss über die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden informiert werden.

Quelle: Oberstaatsanwaltschaft Kanton Aargau