Kanton St. Gallen – Fahrunfähig, ohne Ausweis, ohne Durchblick
07.01.2023 | 11:29
Am Freitag (06.01.2023) haben Patrouillen der Kantonspolizei St. Gallen mehrere Verkehrsteilnehmende angehalten, die in nicht fahrfähigem Zustand, ohne Ausweis oder mit vereisten Frontscheiben unterwegs waren. Sechs Autofahrer werden wegen der verschiedenen Strassenverkehrsdelikte zur Anzeige gebracht.
Zwischen 8 Uhr und 9 Uhr hat eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen in Alt St. Johann gleich zwei Autofahrer angehalten, deren Frontscheiben noch vereist waren. Ein 20-jähriger Autofahrer hatte nur die untere Hälfte der Frontscheibe von Eis befreit. Die Frontscheibe und die Seittenspiegel eines 24-jährigen Autofahrers waren ebenfalls ungenügend von Eis befreit worden.
Kurz nach 16:50 Uhr konnte ein Polizist in Rorschach beobachten, wie ein Autofahrer trotz eingeschaltetem Wechselblinklicht den Bahnübergang an der Signalstrasse überquerte. Bei der anschliessenden Kontrolle musste festgestellt werden, dass der 36-jährige Mann mit einem Führerausweisentzug belegt ist, aber dennoch das Auto gelenkt hatte.
Ebenfalls in Rorschach wurde nach 20 Uhr ein 60-jähriger Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle angehalten. Eine bei ihm durchgeführte Atemalkoholmessung zeigte einen zu hohen Wert an. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügte die Entnahme einer Blut- und Urinprobe. Der Führerausweis wurde dem Mann auf der Stelle abgenommen.
Kurz nach 22:10 Uhr hielt eine Patrouille in Wil ein Auto zur Kontrolle an. Dabei musste festgestellt werden, dass der 22-jährige Autofahrer mit einem Führerausweisentzug belegt ist und ohne Erlaubnis des Fahrzeughalters mit dem Auto unterwegs war. Zudem zeigte eine durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe einen Wert von über 0.3 mg/l an.
Kurz nach 23:30 Uhr wurde durch eine Patrouille ein Auto in Oberriet angehalten. Eine beim 50-jährigen Autofahrer durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0.93 mg/l an. Der Führerausweis wurde dem Mann auf der Stelle abgenommen.
Alle angehaltenen Autofahrer werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.
Quelle: Kapo SG