Polizeiticker

Lignerolle VD - Tödlicher Verkehrsunfall auf der A9b

Symbolbild (Bildquelle: Polizeiticker)

Am Sonntag, den 15. September 2024, kurz vor 05:20 Uhr, ereignete sich auf der A9b zwischen Les Clées und Ballaigues, in der Gemeinde Lignerolle, ein Unfall mit einem Motorrad. Trotz des schnellen Eingreifens der Rettungskräfte verstarb der Fahrer des Fahrzeugs noch an der Unfallstelle. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise.

Am Sonntag, den 15. September 2024, um 05:20 Uhr, wurde die Waadtländer Polizeizentrale darüber informiert, dass sich auf der Halbautobahn A9b zwischen Les Clées und Ballaigues, auf der Höhe von Lignerolle, ein schwerer Unfall mit einem Motorradfahrer ereignet hatte. Aus einem Grund, den die Ermittlungen noch klären müssen, verlor der Motorradfahrer, der allein auf seiner roten, in Frankreich zugelassenen Maschine in Richtung Vallorbe unterwegs war, in einer Kurve mit grossem Radius nach links die Kontrolle über sein Fahrzeug. Dieses wich nach rechts aus, kam dann von der Fahrbahn ab und schleuderte in die rechte Leitplanke. Trotz des schnellen Eingreifens der Rettungskräfte verstarb der Fahrer des Motorrads, ein 19-jähriger französischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Frankreich, noch an der Unfallstelle.

Die Staatsanwaltschaft wurde informiert und die diensthabende Staatsanwältin eröffnete eine Strafuntersuchung. Sie übertrug die Ermittlungen den Spezialisten der Verkehrseinheit der Gendarmerie Vaudoise.

Zeugenaufruf:

Die Polizei richtet einen Zeugenaufruf an die Öffentlichkeit. Jeder, der Angaben zum Unfall machen kann, wird gebeten, die Nummer 021 343 15 10 anzurufen oder sich mit dem nächstgelegenen Polizeiposten in Verbindung zu setzen.

Die Halbautobahn A9b, Richtung Vallorbe, wurde an der Halbanschlussstelle Les Clées bis 10.30 Uhr gesperrt, damit die Rettungskräfte eingreifen konnten und um die Unfallursache festzustellen. Dieses Ereignis erforderte den Einsatz von 4 Patrouillen der Kantonspolizei Waadt, darunter die Spezialisten der Verkehrseinheit, eines Arztes des eHnv Yverdon und des Personals der DGMR (SIERA).