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Luzerner Polizei - Schiffsfahrten sowie Wassersport auf dem Luzerner Teil des Vierwaldstättersees bis nächsten Montag verboten

Die Polizei hat das Schifffahren auf dem Luzerner Teil des Vierwaldstättersees verboten. (Bildquelle: Luzerner Polizei)

Aufgrund der verschärften Hochwassersituation hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement sämtliche Schiffs- und Bootsfahrten sowie alle weiteren Wassersportarten ab sofort bis und mit Montag, 19. Juli 2021, verboten.

Nachdem der Pegel des Vierwaldstättersees seit dem Vortag weiter gestiegen ist, hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) aufgrund der akuten Gefahrenlage ein Verbot für private Schiffs- und Bootsfahrten sowie sämtliche weiteren Wasserportarten (inklusive Stand-Up-Paddling und dergleichen) auf dem Luzerner Teil des Sees ausgesprochen. Es gilt ab sofort bis kommenden Montag, 19. Juli, 24.00 Uhr. Ausgenommen vom Verbot sind Militär, Polizei, Rettungskräfte und Berufsfischer.

Bisher galt eine dringende Empfehlung, auf private Fahrten auf dem See zu verzichten, da der Wellenschlag die Schutzinstallationen in Mitleidenschaft ziehen und damit die Situation am Ufer zusätzlich verschärfen kann. Zusätzlich besteht Gefahr durch treibendes Schwemmgut. Nach dem weiteren Ansteigen des Seepegels hat sich das JSD entschlossen, ein befristetes Verbot zu erlassen – ähnlich wie es beispielsweise auch auf dem Bieler- und Thunersee seit Ausrufen der Gefahrenstufe 5 bereits in Kraft ist. Das Verbot erfolgt im Übrigen in Übereinkunft mit den anderen Anrainerkantonen des Vierwaldstättersees.

Video aus Luzern

Aufruf zur Vorsicht der Luzerner Polizei