Ratgeber für den Kanton Bern - Sexuelle Gewalt - was ist zu tun?
25.11.2021 | 10:11
Sind Sie sexuell belästigt worden? Haben Sie Exhibitionismus erlebt? Wurden Sie sexuell genötigt oder vergewaltigt? Wenn Sie betroffen sind: Schweigen Sie nicht.
Sexualisierte Gewalt umfasst jede Form von erzwungenen sexuellen Handlungen und grenzverletzendem Verhalten mit sexuellem Bezug. Darunter fällt auch die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder im Internet.
Bei sexualisierter Gewalt handelt es sich – neben der erzwungenen Befriedigung sexueller Bedürfnisse – oft um eine Form von Machtausübung, Erniedrigung und Demütigung. Mit Erotik oder sexueller Anziehung hat sexuelle Belästigung nichts zu tun.
Wenn Sie Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind, sprechen Sie mit einer Vertrauensperson und wenden Sie sich an eine Beratungsstelle, an die Frauenklinik oder die Polizei.
Wenn Sie bei der Polizei eine Anzeige wegen sexueller Gewalt erstatten, kommt neben dem Strafgesetz auch das Opferhilfegesetz zur Anwendung. Es garantiert Ihnen gewisse Rechte wie z.B. den Anspruch auf Beratung und Betreuung nach der Straftat. Mit der Anzeige beginnt ein Strafverfahren, das Sie grundsätzlich nicht einfach abbrechen können. Falls Sie noch nicht wissen, ob Sie eine Anzeige erstatten wollen, empfehlen wir Ihnen, sich zur Spurensicherung an die Frauenklinik zu wenden oder sich von einer Beratungsstelle beraten zu lassen.
Meldung an die Polizei
So läuft es ab, wenn Sie sich bei der Polizei melden, nachdem Sie sexuelle Gewalt erfahren haben:
- Melden Sie sich auf einer Polizeiwache oder rufen Sie den Notruf 112 oder 117. Falls Sie direkt mit einer Frau sprechen wollen, rufen Sie die Polizeistelle unter +41 31 332 77 77 an. Hier hören Sie erst einen Anrufbeantworter. Hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer und eine Polizistin ruft Sie so schnell wie möglich zurück.
- Die Polizei nimmt Ihre Anzeige entgegen und erklärt Ihnen das weitere Vorgehen.
- Die Polizei organisiert die medizinische Betreuung und Spurensicherung. Mehr erfahren: Frauenklinik am Inselspital Bern Die Polizei informiert Sie über die Opferberatungsstellen, bei denen Sie Unterstützung erhalten. Liste der Opferberatungsstellen im Kanton Bern
Meldung bei der Frauenklinik
Sie wissen noch nicht, ob Sie Strafanzeige erstatten wollen? Dann können Sie auch direkt in der Frauenklinik oder auf der Notfallaufnahme (für Männer) des Inselspitals Bern eine Spurensicherung und die medizinische Behandlung durchführen lassen, ohne dass die Polizei informiert wird. Es ist wichtig, dass Sie sich möglichst rasch, d.h. idealerweise in den ersten 72 Stunden nach der erlebten Gewalt, untersuchen lassen. Sie können Sie sich danach in Ruhe beraten lassen und entscheiden, ob Sie eine Anzeige erstatten wollen.
So erreichen Sie die Frauenklinik:
8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr: +41 31 632 12 60 Im Notfall ausserhalb der Bürozeiten: +41 31 632 10 10 Mehr erfahren: Frauenklinik des Inselspitals Bern
Opferberatungsstellen
Ob Sie selbst sexuelle Gewalt erfahren haben oder jemand in Ihrem Umfeld betroffen ist: Wenden Sie sich an eine Opferberatungsstelle. Diese Fachstellen bieten Ihnen psychologische Beratung, informieren Sie über Ihre Möglichkeiten, über das Strafverfahren und über Vor- und Nachteile einer Anzeige und begleiten Sie in Ihrem weiteren Vorgehen.
Liste der Opferberatungsstellen im Kanton Bern
So können Sie sich schützen
Wenn Ihnen jemanden zu nahe kommt, sagen Sie deutlich, dass Sie das nicht wollen. Suchen Sie Distanz und bitten Sie wenn möglich unbeteiligte Personen um Hilfe oder machen Sie auf eine andere Art auf sich aufmerksam.
Kommunizieren Sie klare Grenzen, wenn Sie mit einer Person intim werden. Sie dürfen jederzeit Nein sagen und eine unangenehme Situation abbrechen.
Seien Sie aufmerksam betreffend K.-o.-Tropfen. Nehmen Sie keine Getränke von unbekannten Personen an und lassen Sie Ihr Glas nicht aus den Augen.
Quelle: Kantonspolizei Bern